Förderung der KrebsStiftung Nordrhein-Westfalen
Die KrebsStiftung Nordrhein-Westfalen unterstützt ideelle und finanzielle Projekte zur Verbesserung der Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten, zur Vernetzung außermedizinischer Akteure, zur Entwicklung neuer Unterstützungs- und Kommunikationsmodelle, zur Stärkung von Krebsaufklärung und Prävention sowie zur Förderung medizinisch-wissenschaftlicher Forschung in Nordrhein-Westfalen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Aktivitäten und Projekten, die unmittelbar oder mittelbar zur Verbesserung der Patientenversorgung beitragen, die Vernetzung von Akteuren der außermedizinischen Versorgung fördern, neue Unterstützungs- und Kommunikationsmodelle entwickeln, innovative Ansätze zur Krebsaufklärung ermöglichen und medizinisch-wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Krebserkrankungen vorantreiben.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionsmittel
- Verbrauchsmaterialien
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung eines schriftlichen Förderantrags mit Projektkonzept
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Konzept/Projektbeschreibung
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Förderrichtlinien
Beschreibung
Die KrebsStiftung Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine umfassende Verbesserung der Versorgung von Krebspatient:innen in Nordrhein-Westfalen ein, indem sie ideelle wie finanzielle Vorhaben fördert, die über die rein medizinische Betreuung hinausgehen. Gefördert werden Projektinitiativen, die auf eine enge Vernetzung außermedizinischer Akteur:innen abzielen, neue Unterstützungs- und Kommunikationsmodelle entwickeln sowie nachhaltig zur Aufklärung und Prävention von Krebserkrankungen beitragen. Zudem werden medizinisch-wissenschaftliche Forschungsansätze unterstützt, um innovative Therapiekonzepte und Diagnostikverfahren zu entwickeln. Mit kontinuierlich offenen Ausschreibungen erhalten Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen die Chance, zukunftsweisende Projekte zu realisieren, die unmittelbar oder mittelbar die Lebensqualität Betroffener stärken und regionale Netzwerke festigen.
Förderberechtigt sind Einzelpersonen und Institutionen aus den Bereichen Gesundheit, Forschung & Innovation, Wissenschaft sowie Arbeit & Soziales, die einen schriftlichen Förderantrag mit einem detaillierten Projektkonzept einreichen. Antragsberechtigt sind Vorhaben, die den Förderrichtlinien der Stiftung entsprechen und sich durch eine klare Zielsetzung zur Verbesserung der Patientenversorgung, Vernetzung oder Aufklärung auszeichnen. Zuschüsse können für Investitionsmittel, Verbrauchsmaterialien sowie projektbezogene Personalkosten beantragt werden. Der Auswahlprozess basiert auf der passgenauen Übereinstimmung des Antrags mit den Förderrichtlinien. Einreichende erhalten eine fachliche Prüfung durch Expert:innen der Stiftung, die eine zügige Entscheidung über die Förderfähigkeit und die Höhe der Zuwendung sicherstellt. Dadurch wird gewährleistet, dass innovative Projekte in Nordrhein-Westfalen schnell und zielgerichtet unterstützt werden.
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