Zuschuss

Förderung der Kunst-Kultur-Sport-Stiftung in der Gemeinde Schorfheide

Fortlaufende Förderung von Projekten in Kunst, Kultur und Sport in der Gemeinde Schorfheide. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Kultur Medien Musik Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst, Kultur und Sport in der Gemeinde Schorfheide.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid, Satzung)
  • Vereinskonto als Kontoinhaber
  • Ausführliche Projektbeschreibung
  • Kostenvoranschläge oder Angebote (ab 1.000 EUR)
  • Erweitertes Führungszeugnis für betreuende Personen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausführliche Projektbeschreibung
  2. Kopie des Freistellungsbescheids
  3. Kopie der Satzung
  4. Kostenvoranschläge oder Angebote
  5. Erweitertes Führungszeugnis für betreuende Personen
  6. Gemeinnützigkeitsnachweis

Bewertungskriterien

  • Leistung oder Leistungsbereitschaft
  • Erlernen besonderer Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Entwicklung neuer Angebote
  • Herausragende Bedeutung bestehender Projekte
  • Ansiedlung von Kunst und Kultur in Schorfheide
  • Interkultureller Austausch (Musik und Tanz)
  • Außergewöhnliche Projekte in Zusammenarbeit mit dem Jugendkoordinator

Beschreibung

Die Kunst-Kultur-Sport-Stiftung in der Gemeinde Schorfheide unterstützt fortlaufend gemeinnützige Initiativen in Baden-Württemberg, die sich in den Bereichen Kultur, Medien, Musik und Sport engagieren. Als Zuschussgeberin setzt die Stiftung auf Projekte von Vereinen und Einzelpersonen, die Leistungsbereitschaft unter Beweis stellen, interkulturellen Austausch fördern oder innovative Angebote entwickeln. Besondere Aufmerksamkeit gilt Vorhaben, welche die Ansiedlung von Kunst und Kultur in Schorfheide vorantreiben, herausragende Bestandsprojekte weiterentwickeln oder in Kooperation mit dem Jugendkoordinator außergewöhnliche Konzepte umsetzen. Die offene Einreichung ermöglicht es, Anträge jederzeit während des Jahres zu stellen und flexibel auf neue Ideen einzugehen.

Zuwendungsvoraussetzungen: Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid, Satzung), ein Vereinskonto als Kontoinhaber:in, eine ausführliche Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge bzw. Angebote ab 1.000 EUR sowie ein erweitertes Führungszeugnis für betreuende Personen. Bewertungskriterien: Leistung bzw. Leistungsbereitschaft, das Erlernen besonderer Fähigkeiten, die Entwicklung neuer Angebote, die herausragende Bedeutung bestehender Vorhaben, interkultureller Austausch durch Musik und Tanz sowie die Zusammenarbeit mit dem Jugendkoordinator. Zur Antragstellung sind neben der Projektbeschreibung Kopien des Freistellungsbescheids, der Satzung, der Kostenvoranschläge und des Gemeinnützigkeitsnachweises vorzulegen. Die Entscheidung erfolgt auf Basis der transparenzorientierten Vergaberichtlinien ohne Rechtsanspruch, um eine zielgerichtete Förderung kreativer Impulse in der Region zu gewährleisten.

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