Förderung der Kurzzeitpflege für betreuungs- und pflegebedürftigen Personen in Tirol
Förderung der Kurzzeitpflege in Tirol zur Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr. Antrag jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Bereithaltung von Kurzzeitpflegeplätzen in Alten- und Pflegeheimen mit Leistungsvereinbarung mit dem Land Tirol. Sie schließt Förderungslücken bei akut auftretenden Pflegenotwendigkeiten zu Hause, urlaubsbedingten Ersatzpflegeangeboten zur Entlastung pflegender Angehöriger und nach Krankenhausentlassungen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Kurzzeitpflege (bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte nach Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Keine stationäre Unterbringung
- Betreuung und Pflege durch Angehörige, mobile Pflege- und Betreuungsdienste oder 24-h-Betreuung im Privathaushalt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vor- und Zuname
- Sozialversicherungsnummer
- Geburtsdatum
- Wohnadresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Bezirk
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand/Lebensumstände
- Pflegegeldbescheid
- Begründung der Kurzzeitpflege
- Geplante Aufenthaltsdauer
- Einkommensnachweis
- Name des Pflegeheims
- Anzahl der Tage der Inanspruchnahme
Beschreibung
Die Förderung der Kurzzeitpflege in Tirol unterstützt pflegebedürftige Personen nach akut auftretenden Ereignissen wie Operationen oder Erkrankungen durch die Bereitstellung von bis zu 28 Tagen stationärer Pflege pro Kalenderjahr in Alten- und Pflegeheimen mit Leistungsvereinbarung mit dem Land Tirol. Mit diesem Zuschuss werden Versorgungslücken bei unerwarteten Pflegebedürfnissen im häuslichen Umfeld geschlossen, pflegende Angehörige entlastet und ein nahtloser Übergang nach Krankenhausaufenthalten ermöglicht. Die Maßnahme richtet sich gleichermaßen an Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, die Kurzzeitpflegeplätze vorhalten, und bietet eine kontinuierlich zugängliche Fördermöglichkeit ohne festgelegte Frist.
Zur Antragstellung berechtigen österreichische Staatsbürger:innen oder gleichgestellte Personen nach Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz mit Hauptwohnsitz in Tirol, sofern keine stationäre Unterbringung anderweitig erfolgt und zuvor Betreuung im Privathaushalt nachgewiesen wurde. Gefördert werden ausschließlich Aufwendungen für die Kurzzeitpflege selbst, die durch die Einreichung von Unterlagen wie Sozialversicherungsnummer, Pflegegeldbescheid, Einkommensnachweis, Name des Pflegeheims, Begründung und geplanter Aufenthaltsdauer dokumentiert werden. Der Antrag kann jederzeit formlos eingereicht werden; die Bewilligung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats. Die Maßnahme schließt eine Lücke in der extramuralen Pflegeförderung, gewährleistet kurzfristige Hilfe und trägt zur Lebensqualität sowie zur nachhaltigen Entlastung pflegender Angehöriger in Tirol bei.
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