Förderung der LEBERECHT-Stiftung (Antrag auf Unterstützung)
Die LEBERECHT-Stiftung unterstützt behinderte und benachteiligte Kinder und Jugendliche im Rhein-Main-Gebiet durch Finanzierung von Therapien, Hilfsmitteln, Fahrzeugen, Umbauten sowie Freizeit- und Bildungsangeboten. Anträge können jederzeit über ein Online-Formular oder postalisch eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Therapien (z. B. Reit-, Musik- oder Lerntherapie), Anschaffung behindertengerechter Hilfsmittel und Fahrzeuge, Barrierefreiheit/Umbauten, Freizeit- und Bildungsangebote sowie integrative Spielplatzprojekte für behinderte und benachteiligte Kinder und Jugendliche im Rhein-Main-Gebiet.
Förderfähige Ausgaben
- Therapiekosten
- Hilfsmittel
- Fahrzeuge/Transport
- Umbauten/Barrierefreiheit
- Freizeitangebote
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz bzw. Betreuung im Rhein-Main-Gebiet
- Nachweis der Behinderung oder Benachteiligung
- vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Nachweisen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Arztberichte
- Kopie Personalausweis des Kindes/Jugendlichen
- Kopie Behindertenausweis (falls vorhanden)
- Ablehnung/Zusagung der Krankenkasse
- Einkommensnachweis (z. B. Lohnsteuerbescheid)
- Nachweis über feste Einnahmen (z. B. Kinder-/Pflegegeld)
- Nachweis über feste Ausgaben (z. B. Miete, Pflegekosten)
- Kostenvoranschlag für Therapie/Hilfsgerät/Fahrzeug (falls vorhanden)
- persönliche Nachricht
Beschreibung
Die LEBERECHT-Stiftung fördert fortlaufend Projekte für behinderte und benachteiligte Kinder und Jugendliche im Rhein-Main-Gebiet. Private Einzelpersonen, Bildungseinrichtungen, öffentliche und gemeinnützige Organisationen können Zuschüsse für vielfältige Maßnahmen beantragen: von therapeutischen Angeboten wie Reit-, Musik- oder Lerntherapien über die Anschaffung behindertengerechter Hilfsmittel und Fahrzeuge bis hin zu Umbauten für Barrierefreiheit sowie Freizeit- und Bildungsprogrammen. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung integrative Spielplatzprojekte, die allen Kindern einen gemeinsamen Raum zum Entdecken und Spielen bieten. Das Förderportfolio umfasst damit zentrale Themenfelder aus Gesundheit, Bildung, Soziales und Arbeit sowie Aus- und Weiterbildung.
Eine Förderung setzt den Nachweis eines Wohnsitzes bzw. einer Betreuung im Rhein-Main-Gebiet und eine ärztliche Bestätigung der Behinderung oder Benachteiligung voraus. Anträge können jederzeit über ein Online-Formular oder postalisch eingereicht werden. Gefördert werden Ausgaben für Therapiekosten, Hilfsmittel, Fahrzeuge/Transport, barrierefreie Umbauten, Freizeit- und Bildungsangebote sowie Spielplatzgeräte. Dem Antrag sind Kopien von Personalausweis und gegebenenfalls Behindertenausweis, Arztberichte, Nachweise über Einkünfte und Ausgaben, eine Entscheidung der Krankenkasse sowie ein Kostenvoranschlag beizufügen. Mit der transparenten Förderstruktur und unkomplizierten Antragsmodalitäten schafft die LEBERECHT-Stiftung nachhaltige Verbesserungen im Alltag ihrer jungen Förderempfänger:innen.
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