Förderung der Manfred Lautenschläger-Stiftung gGmbH
Fortlaufende Förderung von Projekten in Baden-Württemberg durch die Manfred Lautenschläger-Stiftung gGmbH in den Bereichen Völkerverständigung, Sport, Bildung & Gesundheit, Forschung & Wissenschaft sowie Kunst & Kultur. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Vorhaben zum Wohle der Gesellschaft in den Themenbereichen Völkerverständigung, Sport, Bildung und Gesundheit, Forschung und Wissenschaft sowie Kunst und Kultur mit Fokus auf gemeinnütziges bürgerschaftliches Engagement.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung einer Projektskizze (max. 2 Seiten)
- Vorlage eines Finanzplans
- Projektbezug zu Baden-Württemberg bzw. Heidelberg
- Themenbezug zu den Förderschwerpunkten der Stiftung
- Gemeinnützigkeit des Vorhabens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Finanzplan
- ggf. aktueller Jahresbericht oder Broschüre
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Multiplikatoreneffekt
- Bezug zu den Themen der Stiftung
- Reichweite und Zielgruppeneinbindung
- Nachhaltigkeit und Erfolgskriterien
Beschreibung
Ein umfassendes Förderangebot eröffnet gemeinnützigen Organisationen, Bildungsinstitutionen, Stiftungen, Interessenverbänden und öffentlichen Einrichtungen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, Vorhaben in den Bereichen Völkerverständigung, Sport, Bildung und Gesundheit, Forschung und Wissenschaft sowie Kunst und Kultur umzusetzen. Dabei stehen insbesondere Projekte im Fokus, die durch multiplikative Effekte nachhaltige Impulse für gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratisches Miteinander setzen. Sowohl Initiativen zur Stärkung der Medien- und Musikkultur als auch Vorhaben im Arbeits- und Sozialbereich können sich jederzeit um einen Zuschuss bewerben. Die fortlaufende Förderlinie der Manfred Lautenschläger-Stiftung gGmbH unterstreicht den Ansatz der langfristigen Begleitung innovativer Ideen mit gemeinnützigem Charakter.
Zur Antragstellung ist die Einreichung einer Projektskizze (maximal zwei Seiten) zusammen mit einem detaillierten Finanzplan erforderlich. Die Maßnahme muss einen klaren Bezug zu Baden-Württemberg oder zur Stadt Heidelberg aufweisen und sich an den Förderschwerpunkten der Stiftung orientieren. Bei der Prüfung spielen Innovationsgrad, Multiplikatoreneffekt, Reichweite und Einbindung der Zielgruppen sowie Nachhaltigkeits- und Erfolgskriterien eine zentrale Rolle. Ergänzend können ein aktueller Jahresbericht oder eine aussagekräftige Broschüre übermittelt werden. Nach positiver Vorausscheidung lädt die Geschäftsführung zur vollständigen Antragseinreichung oder zu einem persönlichen Gespräch ein. Dank der durchgehenden Fristgestaltung ist eine Antragstellung jederzeit möglich und eröffnet Projektträger:innen attraktive Chancen, gesellschaftliche Mehrwerte zu schaffen.
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