Zuschuss

Förderung der Marienhaus-Stiftung (Unterstützung/Herzenswünsche für Bewohner:innen)

Die Marienhaus-Stiftung der Einrichtung Marienhaus St. Johann in Freiburg fördert die Altenhilfe und unterstützt bedürftige Bewohnerinnen und Bewohner mit besonderen Anschaffungen und individuellen Herzenswünschen. Anträge können jederzeit über die Einrichtungsleitung gestellt werden.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zweck der Marienhaus-Stiftung ist laut Satzung die Förderung der Altenhilfe sowie die Unterstützung bedürftiger Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen des Marienhaus St. Johann e. V. Dabei werden kleine und größere Anschaffungen sowie individuelle Herzenswünsche finanziert, die die Betroffenen nicht aus eigenen Mitteln realisieren können.

Förderfähige Ausgaben

  • besondere Anschaffungen
  • individuelle Herzenswünsche
  • Einzelfallhilfe

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bewohnerschaft in einer Einrichtung des Marienhaus St. Johann e. V.
  • Bedürftigkeit bzw. fehlende Eigenmittel für Herzenswunsch

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über die Einrichtungsleitung
  2. Beschreibung des Herzenswunsches/Anschaffungsvorhabens

Bewertungskriterien

  • individueller Bedarf
  • Steigerung der Lebensqualität

Beschreibung

Die Marienhaus-Stiftung mit Sitz in Freiburg fördert in Baden-Württemberg die Altenhilfe und leistet individuelle Einzelfallhilfe für Bewohner:innen des Marienhaus St. Johann e. V. Gemäß Satzung werden kleine und größere Anschaffungen sowie persönliche Herzenswünsche finanziert, wenn Eigenmittel dafür fehlen. Als gemeinnützige Einrichtung bietet sie bedürftigen Bewohner:innen in den Pflege- und Wohnheimen St. Marienhaus, Wohnheim St. Johann und Stahlbad St. Antonius kontinuierlich Zuschüsse an. Die Förderkriterien richten sich nach dem individuellen Bedarf und dem Beitrag zur Lebensqualität, wobei soziale und gesundheitliche Aspekte im Fokus stehen. Anträge können fortlaufend über die jeweilige Einrichtungsleitung gestellt werden, eine formlose Beschreibung des Wunschprojekts oder der gewünschten Anschaffung genügt als Nachweis des Bedarfs.

Privatpersonen, die in einer der drei Einrichtungen wohnen und ihre Lebensqualität durch eine besondere Anschaffung, ein Hobbyprojekt oder einen Ausflug steigern möchten, sind förderberechtigt. Gefördert werden unter anderem Fahrradtandems, Veeh-Harfen, Sport- und Therapiematerialien sowie Abonnements oder Ausflüge. Die Anträge werden anhand der Dringlichkeit und der zu erwartenden Verbesserung für die Bewohner:innen geprüft. Die Einrichtungsleitung übernimmt die Koordination und reicht die Anträge bei der Stiftung ein. Durch diese Herzenswünsche fördert die Marienhaus-Stiftung nicht nur materielle Anschaffungen, sondern trägt maßgeblich dazu bei, den Alltag älterer und pflegebedürftiger Menschen menschlicher und abwechslungsreicher zu gestalten.

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