Zuschuss

Förderung der Möhler Stiftung für Menschen in Not

Die Möhler Stiftung finanziert gemeinnützige Projekte und unterstützt bedürftige Einzelpersonen und Familien in Krankheits- und Notfällen in enger Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Finanzielle Förderung gemeinnütziger Projekte sowie Unterstützung bedürftiger Einzelpersonen und Familien in Krankheits- und Notfällen, insbesondere Wohnungslosenhilfe und Finanzierung von Gepäckschließfachanlagen für Obdachlose.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektkosten gemeinnütziger Hilfsaktionen
  • Sachleistungen für Bedürftige (z.B. Gepäckschließfachanlagen)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Verwaltungskosten (max. bis 10 % der Erträge)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zusammenarbeit mit zuständigen sozialen Einrichtungen (z.B. Sozialamt, Jugendamt, freie Wohlfahrtspflege)
  • Steuerbegünstigter Status oder Gemeinnützigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  3. Kooperationsnachweis mit sozialen Einrichtungen

Bewertungskriterien

  • Satzungsgemäße Zweckmäßigkeit
  • Nachhaltigkeit und Dringlichkeit der Hilfe
  • Unmittelbare Wirkung vor Ort

Beschreibung

Die Möhler Stiftung für Menschen in Not fördert in Baden-Württemberg gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die bedürftigen Einzelpersonen und Familien in Krankheits- oder Notsituationen beistehen. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Wohnungslosenhilfe: So unterstützt die Stiftung etwa den Aufbau und Betrieb von Gepäckschließfachanlagen für Obdachlose. Sie arbeitet eng mit zuständigen sozialen Einrichtungen wie Sozial- oder Jugendämtern sowie der freien Wohlfahrtspflege zusammen und stellt Zuschüsse für Projekte bereit, die unmittelbar vor Ort wirksam werden und nachhaltige Hilfe leisten. Nur steuerbegünstigte Körperschaften sowie anerkannte soziale Träger kommen für eine Förderung in Frage – Anträge können jederzeit eingereicht werden, da die Stiftung fortlaufende Fördermöglichkeiten bietet.

Gefördert werden insbesondere Projektkosten gemeinnütziger Hilfsaktionen und Sachleistungen für Bedürftige; Verwaltungskosten dürfen höchstens zehn Prozent der Erträge betragen. Die Bewertung erfolgt anhand der satzungsgemäßen Zweckmäßigkeit, Dringlichkeit und Nachhaltigkeit der Hilfe. Für die Antragstellung sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, der Gemeinnützigkeitsnachweis und ein Kooperationsnachweis mit einer sozialen Einrichtung erforderlich. Durch die unbürokratische Vergabe von Zuschüssen möchte die Möhler Stiftung dort unterstützen, wo staatliche Hilfen an ihre Grenzen stoßen und Menschen in existenziellen Notsituationen dringend auf Unterstützung angewiesen sind.

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