Förderung der naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern (ELER-Richtlinie Gewässerentwicklung/Gewässerschutz Brandenburg)
Förderung der naturnahen Entwicklung und zum Schutz von Gewässern in Brandenburg. Anträge für Projekte ab 23.09.2024 online möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie, Abmilderung negativer Eingriffe und Umsetzung europarechtlicher Vorgaben.
Förderfähige Ausgaben
- Gutachter- und Beratungsleistungen
- Investive Maßnahmen
- Architekten- und Ingenieurleistungen
- Grunderwerbskosten
- Personalaufwendungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Schuldenausgleich
- Bußgelder
- Bank- und Kontoführungsgebühren
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- fachliches Vorprüfungsverfahren
- BNR-ZD und authega-Zertifikat
- behördliche Genehmigungen
- Nachweis eines Nutzungsrechts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- RAG-Votum
- Projektskizze
- Kostenplan
- Genehmigungsbescheide
- Nutzungsnachweise
- Statuten oder Satzung
- Vertrag mit Planungsbüro
- Nachweis Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichstes Angebot
- Qualität der Maßnahme
- Nachhaltigkeitsaspekte
- ökologische Wirkung
Beschreibung
Die „Richtlinie über die naturnahe Entwicklung und den Schutz von Gewässern“ fördert Projekte in Brandenburg, die den ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie nachhaltig verbessern. Gefördert werden konzeptionelle Vorarbeiten (Machbarkeitsstudien, Gutachten, HOAI-Leistungsphasen 1–4), investive Maßnahmen zur Minderung stofflicher Belastungen (z. B. technische Filteranlagen, Dezentrale Abwasserbehandlung, Seensanierungen) und zur naturnahen Gewässerentwicklung (z. B. Umgestaltungen, Neutrassierungen, Uferbewirtschaftung). Antragstellende sind natürliche und juristische Personen, Gemeinwesen, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften und Unternehmen sowie Kooperationen dieser Rechtsformen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von 75 %–100 % der zuwendungsfähigen Kosten; je nach Maßnahmentyp und Vorranggewässern beträgt der Fördersatz bis zu 100 %, bei Gemeinden maximal 80 %. Förderfähige Ausgaben umfassen Gutachter-, Ingenieur- und Beratungsleistungen, Bau- und Planungsleistungen, Personal-, Sach- und Reisekosten sowie Grunderwerb. Voraussetzung ist ein fachliches Vorprüfungsverfahren durch die Regionale Arbeitsgruppe (RAG) und gültige behördliche Genehmigungen. Anträge können online ab dem 23. September 2024 über das IAP-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden und müssen bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht sein. Mit der digitalen Antragstellung ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung über eine BNR-ZD und ein authega-Zertifikat erforderlich.
Die Einreichung erfolgt über das Internetantragsprogramm (IAP) des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Benötigt werden neben dem RAG-Votum eine Projektskizze, Kostenplan, Finanzierungsplan, Nachweis des Nutzungsrechts (z. B. Grundbuchauszug oder Bauplanfeststellungsbeschluss), Genehmigungsbescheide sowie bei natürlichen Personen ein Vertrag mit einem Planungsbüro. Die jeweils relevanten Merkblätter zu Förderfähigkeiten, fachlicher Vorprüfung und einzureichenden Unterlagen sind im Downloadbereich des MLEUV abrufbar. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis mit Sachbericht, Abrechnungsunterlagen und Indikatoren zwingend vorzulegen. Alle Verfahrensschritte – von der Kostenkalkulation über die Bieterdokumentation bis zur Veröffentlichungspflicht – sind gemäß den EU- und nationalen Vergabevorschriften zu dokumentieren und transparent durchzuführen. So wird eine rechtssichere, effiziente und wirkungsorientierte Umsetzung des Gewässerschutzprogramms gewährleistet.
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