Förderung der Netzwerke Gesunde Kinder (RL-NGK)
Zuschuss für Netzwerke Gesunde Kinder in Brandenburg zur Unterstützung von Familien von der Schwangerschaft bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Anträge für bestehende Netzwerke bis zum 31.01. jährlich, für neu gegründete Netzwerke jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Arbeit der Netzwerke Gesunde Kinder durch Förderung geschulter, ehrenamtlicher und koordinierter Familienpatinnen und -paten zur Begleitung von Familien im Land Brandenburg während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in den ersten drei Lebensjahren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben der regionalen Netzwerke
- Personal- und Sachausgaben für laufendes Geschäft und Ausstattung
- Aus- und Weiterbildungskosten der Familienpatinnen und -paten
- Elternbildung und Familienangebote
- Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Träger eines Netzwerks Gesunde Kinder im Land Brandenburg
- Kooperation mit einer regionalen Einrichtung des Gesundheitswesens (bei Träger der Daseinsvorsorge oder freiem Träger)
- Erfüllung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen
- Vorlage eines Konzepts, bestätigt durch die Bewilligungsbehörde
Beschreibung
Unter Federführung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg unterstützt das Förderprogramm Netzwerke Gesunde Kinder (RL-NGK) öffentliche Träger in ganz Brandenburg und richtet sich an junge Familien von der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Im Zentrum stehen geschulte und ehrenamtlich engagierte Familienpat:innen, die in enger Kooperation mit regionalen Gesundheitseinrichtungen arbeiten. Als Zuschuss werden bis zu 90 % der anrechenbaren Ausgaben übernommen, maximal 165.000 € je Netzwerk und Haushaltsjahr (bei Förderung von zwei Netzwerken in einem Gebiet bis zu 90.000 € je Netzwerk). Gefördert werden Ausgaben in den Themenfeldern Gesundheit, Soziales sowie Arbeit & Soziales – darunter Personalkosten, Sachausstattung, Aus- und Weiterbildung, Elternbildungsangebote und Öffentlichkeitsarbeit.
Kontinuierlich stellt das Programm fortlaufende Fördermöglichkeiten bereit: etablierte Netzwerke reichen ihre Anträge jährlich bis zum 31. Januar ein, neu gegründete können jederzeit einen Antrag stellen. Fördervoraussetzungen sind die Anerkennung als Träger eines Netzwerks Gesunde Kinder im Land Brandenburg, die Kooperation mit einer regionalen Einrichtung des Gesundheitswesens, die Erfüllung haushaltsrechtlicher Vorgaben sowie die Vorlage eines von der Bewilligungsbehörde bestätigten Konzepts. Ziel ist es, lokale Unterstützungsangebote zu bündeln, Kontakte zwischen Expert:innen, Kooperationspartner:innen und Ehrenamtlichen zu stärken sowie Familien mit niedrigem Sozialstatus und Alleinerziehende bedarfsgerecht zu erreichen. Durch präventive Maßnahmen und koordiniertes Vernetzen trägt das Programm zur nachhaltigen Gesundheitsförderung und sozialen Stärkung junger Familien in Brandenburg bei.
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