Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum
Zuschuss für Ärztinnen und Ärzte zur Neugründung, Übernahme oder barrierefreien Ausbau einer Praxis im ländlichen Raum Thüringens. Anträge jederzeit schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum durch Investitionszuschüsse für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis bzw. Zweig- oder Filialpraxis sowie für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Praxisräume und Ausstattung
- Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art
- Goodwill-Kosten (immaterieller Praxiswert) bei Übernahme
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zustimmung des Zulassungsausschusses für Ärzte
- Praxis in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen im ländlichen Raum
- Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Niederlassung für mindestens 60 Monate
- Praxis darf nicht in einem gesperrten Planungsbereich liegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Niederlassung von Ärzt:innen im ländlichen Raum
- Hinweise zum Förderverfahren
- Förderrichtlinie Niederlassungsförderung
Beschreibung
Die Fördermaßnahme unterstützt Ärzt:innen bei der Ansiedlung im ländlichen Raum Thüringens durch einmalige Investitionszuschüsse. Gefördert werden Aufwendungen für Praxisräume und die Praxisausstattung im Rahmen einer Neugründung, Übernahme oder Errichtung einer Zweig- bzw. Filialpraxis sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Zuschussbeträge von bis zu 40 000 € je vollem Vertragsarztsitz in Gemeinden mit unter 15 000 Einwohner:innen, bis zu 20 000 € für Zweig- und Filialpraxen in Orten mit weniger als 10 000 Einwohner:innen und bis zu 5 000 € für barrierefreie Umbaumaßnahmen können gewährt werden. Ausgeschlossen sind u. a. die Anschaffung von Kraftfahrzeugen und immaterielle Goodwill-Kosten bei Praxisübernahmen. Voraussetzungen sind die Zustimmung des Zulassungsausschusses, der Standort in einer ländlichen Thüringer Gemeinde, keine Sperrwirkung aufgrund eines Kassenärztlichen Planungsbereichs sowie die Verpflichtung zur Fortführung der Niederlassung über mindestens 60 Monate.
Antragsberechtigt sind selbständig tätige Ärzt:innen und Träger:innen Medizinischer Versorgungszentren, die im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung aktiv werden. Die Antragstellung erfolgt jederzeit schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Dem Antrag sind die jeweils gültige Förderrichtlinie, das Antragsformular und die Hinweise zum Verfahren beizufügen. Die Förderung stärkt die regionale Gesundheitsversorgung, indem sie gezielt Investitionen in Infrastruktur und barrierearme Praxengestaltung fördert und so attraktive Rahmenbedingungen für eine langfristige Niederlassung in strukturschwachen Regionen schafft.
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