Zuschuss

Förderung der Niederlassung von Apothekerinnen und Apotheker im ländlichen Raum

Zuschuss für Apotheker:innen zur Neugründung oder Übernahme sowie barrierefreien Gestaltung öffentlicher Apotheken in ländlichen Gemeinden Thüringens.

Infrastruktur Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Fördersumme: Bis zu 40.000 € für Investitionen und bis zu 5.000 € für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit je Standort
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Der Freistaat Thüringen unterstützt Apothekerinnen und Apotheker bei der Aufnahme des Apothekenbetriebs im ländlichen Raum, um die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln in Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Renovierungsarbeiten
  • Umbau der Apothekenbetriebsräume
  • Anschaffung von Ausstattung der Apothekenbetriebsräume
  • Anschaffung von Büro- und Geschäftsausstattung einschließlich apothekenspezifischer Hard- und Software

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Kraftfahrzeugen mit privater Nutzung
  • Übernahme von Goodwill-Kosten bei Apothekenübernahme

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Apothekerinnen und Apotheker als natürliche Personen
  • Standort in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen
  • Betriebsaufnahme innerhalb von 7 Tagen nach Erteilung der Betriebserlaubnis
  • Betriebsführung und pharmazeutische Tätigkeit für mindestens 60 Monate
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Bewilligungsbestandskraft

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag Niederlassung von Apothekerinnen und Apotheker im ländlichen Raum
  2. Förderrichtlinie Niederlassungsförderung (vom 22.11.2023)
  3. Hinweise zum Förderverfahren (vom 16.07.2024)
  4. Anlage ANBest-P

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss die Neugründung, Übernahme und barrierefreie Modernisierung öffentlicher Apotheken in ländlichen Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohner:innen. Existenzgründer:innen, die als Apotheker:innen natürlicher Personen im Thüringer Fördergebiet einen Apothekenbetrieb aufnehmen und innerhalb von sieben Tagen nach Erteilung der Betriebserlaubnis starten, können Investitionskosten von bis zu 40.000 € sowie bis zu 5.000 € für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit pro Standort erhalten. Gefördert werden insbesondere Renovierungs- und Umbauarbeiten, die Anschaffung apothekenspezifischer Ausstattung sowie Büro- und Geschäftsausstattung inklusive Hard- und Software. Voraussetzung ist die Betriebsführung und pharmazeutische Tätigkeit über einen Zeitraum von mindestens 60 Monaten bei Verzicht auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ohne schriftliche Genehmigung.

Die Antragsstellung erfolgt fortlaufend und schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt, solange Fördermittel verfügbar sind. Der Förderprozess basiert auf der Förderrichtlinie zur Niederlassungsförderung (Stand 22.11.2023) sowie den Hinweisen zum Förderverfahren vom 16.07.2024 und der Anlage ANBest-P. Antragsteller:innen reichen hierzu den Antrag „Niederlassung von Apothekerinnen und Apothekern im ländlichen Raum“ ein. Ziel dieses Programms ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum Thüringens sowie die Stärkung der Infrastruktur. Durch diese Förderung werden notwendige bauliche und technische Voraussetzungen geschaffen, um öffentliche Apotheken zukunftsfähig und barrierefrei zu gestalten und so nachhaltig zur gesundheitlichen Versorgung vor Ort beizutragen.

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