Förderung der Nikolaus Koch Stiftung (Projektförderung Bildungsförderung & Behindertenhilfe)
Projektförderung im Bereich Bildungsförderung und Behindertenhilfe im ehemaligen Regierungsbezirk Trier. Gefördert werden Berufsausbildung, Aus- und Fortbildung sowie Einrichtungen für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung. Anträge digital über das Förderportal bis 08.05.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Projekte zur Berufsbildung, Ausbildung und Fortbildung sowie Unterstützung von Waisenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung im ehemaligen Regierungsbezirk Trier (Stadt Trier, Kreis Trier-Saarburg, Landkreis Vulkaneifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Bernkastel-Wittlich).
Förderfähige Ausgaben
- Finanzierung von Veranstaltungen zur Berufsbildung
- Geld- und Sachzuwendungen
- Stipendien
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bereits begonnene Projekte beziehungsweise bereits getätigte Investitionen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Sitz oder Projektort im ehemaligen Regierungsbezirk Trier
- Projekt darf noch nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unterzeichneter Antragsbericht (PDF)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Anschubcharakter
- Passung zum Stiftungszweck und Bedarfsbezug
Beschreibung
Die Projektförderung der Nikolaus Koch Stiftung Trier richtet sich an gemeinnützige Träger, öffentliche und private Bildungseinrichtungen sowie Institutionen für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Trier (Stadt Trier, Kreis Trier-Saarburg, Landkreis Vulkaneifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Bernkastel-Wittlich). Im Fokus stehen Maßnahmen zur Berufsbildung, Aus- und Fortbildung sowie Stipendien für besonders förderungswürdige Studierende. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung Einrichtungen der Behindertenhilfe und Waisenhäuser, die den Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe nachhaltig verbessern. Die Fördermittel werden als Anschubhilfe vergeben und dienen der Finanzierung von Veranstaltungen zur beruflichen Qualifizierung, Geld- und Sachzuwendungen sowie der Ausstattung entsprechender Projekte. Bereits begonnene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen; der innovative Charakter und der Bedarf vor Ort spielen bei der Auswahl eine zentrale Rolle.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid und Sitz oder Projektort im Fördergebiet, deren Maßnahmen noch nicht gestartet wurden. Die Förderhöhe ergibt sich aus dem Gesamtbudget abzüglich vorhandener Eigen- und Drittmittel. Ein verbindlicher Kosten- und Finanzierungsplan ist beizufügen. Zum Antrag gehören: der unterzeichnete Antragsbericht (PDF), Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Freistellungsbescheid. Die digitale Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Nikolaus Koch Stiftung; eine detaillierte Anleitung steht als PDF-Handbuch bereit. Förderentscheidungen trifft der Stiftungsvorstand auf Grundlage der Kriterien Innovationsgehalt, Anschubwirkung und Passung zum Stiftungszweck. Eine Antragseinreichung ist bis zum 08.05.2026 möglich. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht. Die Einrichtung eines digitalen Zugangs gewährleistet eine transparente Begleitung des Antragsprozesses bis zur finalen Bewilligung.
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