Zuschuss

Förderung der NRW-Stiftung

Die NRW-Stiftung fördert seit 1986 das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern beim Erhalt von Landschaften, Denkmälern und Kulturgütern in Nordrhein-Westfalen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 20.000 € - 750.000 € pro Projekt
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen bei Maßnahmen zum Erhalt des Natur- und Kulturerbes, wie z.B. dem Erwerb von Naturschutzflächen, der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude, der Verbesserung der Barrierefreiheit und der Förderung außerschulischer Lernangebote.

Förderfähige Ausgaben

  • Bau- und Investkosten
  • Honorarkosten
  • Personalkosten
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • laufende Betriebskosten
  • bereits fertiggestellte Projekte
  • Projekte ohne thematischen Bezug zu NRW

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden
  • Antragsteller müssen gemeinnützig sein
  • Keine Förderung laufender Betriebskosten
  • Projekte dürfen nicht bereits fertiggestellt sein
  • Themenbezug zu NRW muss gegeben sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Selbstdarstellung

Beschreibung

Seit 1986 unterstützt die NRW-Stiftung das bürgerschaftliche Engagement in Nordrhein-Westfalen, indem sie Projekte fördert, die dem Erhalt von Landschaften, denkmalgeschützten Gebäuden und Kulturgütern dienen. Diese Förderung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die innovative und nachhaltige Maßnahmen im Bereich Bauten und Denkmalschutz, Bildung, Kultur, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz sowie Infrastruktur und Städtebau umsetzen. Mit einem finanziellen Rahmen von 20.000 € bis 750.000 € pro Projekt bietet die Stiftung gemeinnützigen Initiativen flexible Zuschussmöglichkeiten, die es erlauben, vielfältigen Erhaltungs- und Bildungsmaßnahmen Leben einzuhauchen. Dabei spielt der Themenbezug zu Nordrhein-Westfalen eine zentrale Rolle, um die regionale Identität und das kulturelle Erbe zu bewahren.

Die Förderung der NRW-Stiftung umfasst zahlreiche förderfähige Ausgaben, wie Bau- und Investitionskosten, Honorarkosten, projektbezogene Personalkosten sowie Sachkosten. Projekte, die im Rahmen dieser Förderung realisiert werden, müssen jedoch öffentlich zugänglich sein und dürfen nicht bereits abgeschlossen sein. Laufende Betriebskosten finden keine Berücksichtigung, weshalb der Fokus auf der einmaligen Investition in den langfristigen Erhalt von Natur- und Kulturerbe liegt. Bewerber:innen müssen dazu eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Selbstdarstellung ihrer Organisation einreichen, um die Erfolgsaussichten ihres Vorhabens nachvollziehbar darzustellen.

Durch die kontinuierliche Annahme von Anträgen ermöglicht die Stiftung eine flexible und bedarfsorientierte Unterstützung zivilgesellschaftlicher Projekte in Nordrhein-Westfalen. Mit dieser Initiative wird der Grundstein für nachhaltige und zukunftsweisende Projekte gelegt, die einen positiven gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. Die Förderung umfasst beispielsweise den Erwerb von Naturschutzflächen, die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude, die Verbesserung der Barrierefreiheit und die Schaffung außerschulischer Lernangebote. Gemeinsam mit engagierten Bürger:innen und Organisationen wird so ein wertvoller Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des regionalen Natur- und Kulturerbes geleistet. Die NRW-Stiftung fördert damit nicht nur Projekte, sondern auch zukunftsorientierte Ideen, die das kulturelle und ökologische Miteinander in der Region nachhaltig prägen.

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