Förderung der Organisation von Beratungsleistungen zum Boden- und Wasserschutz
Direkte Förderung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich zur Erbringung von Beratungsleistungen zum Boden- und Wasserschutz und zur gewässerverträglichen Landwirtschaft in Oberösterreich. Unbefristet laufende Antragsstellung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Erbringung und Organisation von Beratungsleistungen in Angelegenheiten des Bodenschutzes sowie zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Unterstützung der zielgerichteten und sachgerechten Umsetzung einer gewässerverträglichen Landwirtschaft in Oberösterreich.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schaffung der innerorganisatorischen Voraussetzungen zur Erbringung der Beratungsleistungen in Form einer definierten Organisationseinheit (Referat Boden.Wasser.Schutz.Beratung)
- Sicherstellung der erforderlichen Beratungsmedien und -methoden (z.B. Software, Vortragende)
- Ausrichtung der Beratungsleistungen auf die Verringerung von Nitrat- und Pestizidbelastungen sowie Erosionsschutz und nachhaltige Trinkwasserversorgung
- Jährliche Leistungsvereinbarungen mit dem Fördergeber
- Vorlage jährlicher Leistungsberichte
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Beschreibung
Im Rahmen des Programms fördert die Landwirtschaftskammer Oberösterreich die Organisation und Erbringung fachkundiger Beratungsleistungen in den Themenfeldern Umwelt-/Naturschutz, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Ziel dieser unbefristeten Zuschussförderung ist es, Eigentümer:innen und Nutzungsberechtigte von Böden in Oberösterreich bei der Reduktion von Nitrat- und Pestizidbelastungen, dem Erosionsschutz sowie der nachhaltigen Sicherung der Trinkwasserversorgung zu unterstützen. Die Beratung umfasst dabei umweltgerechte Düngestrategien, Auswahl und Bewertung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Entwicklung maßgeschneiderter Erosionsschutzkonzepte. Seit 2016 steht die Förderung kontinuierlich zur Verfügung und orientiert sich an den Bestimmungen des Oö. Bodenschutzgesetzes sowie des Landesgesetzes über die Wasserversorgung.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, die eine definierte Organisationseinheit (Referat Boden.Wasser.Schutz.Beratung) einrichten und geeignete Beratungsmedien sowie methodische Standards bereitstellen. Dazu gehören spezialisierte Softwarelösungen, Informationsbroschüren und fachliche Vortragende, um eine praxisnahe Vermittlung sicherzustellen. Voraussetzung für den Zuschuss ist die Ausrichtung der Leistungen auf pestizidfreie Anbauverfahren, effizientes Nährstoffmanagement und nachhaltigen Bodenschutz. Die direkte Förderart in Form eines Zuschusses ermöglicht eine bedarfsorientierte Mittelvergabe. Leistungsumfang und konkrete Zielvorgaben werden in jährlichen Vereinbarungen mit dem Fördergeber definiert, bevor die Auszahlung quartalsweise nach tatsächlichem Aufwand erfolgt. Für eine transparente und wirkungsvolle Umsetzung ist die Vorlage detaillierter Leistungsberichte verbindlich; deren Prüfung übernimmt ein Steuerungs- und Kontrollgremium. Zudem müssen die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich anerkannt werden, um eine rechtssichere und nachhaltige Mittelverwendung zu gewährleisten.