Zuschuss

Förderung der Pneuhage Stiftung (Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen)

Die Pneuhage Stiftung fördert Projekte, die benachteiligte Jugendliche auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeitswelt unterstützen und ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Bildung Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung unterstützt insbesondere Organisationen der Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, um Jugendlichen ungeachtet sozialer oder familiärer Hintergründe gezielte Sozialkompetenz- und Bewerbungs­trainings sowie individuelles Coaching zu ermöglichen und so Chancengleichheit beim Übergang in Ausbildung und Beruf zu schaffen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Organisationen der Jugendhilfe
  • Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen
  • keine Förderung für Privatpersonen bzw. Einzelstipendien

Beschreibung

Die Pneuhage Stiftung engagiert sich bundesweit für die berufliche Zukunft benachteiligter Jugendlicher, indem sie gezielt gemeinnützige Träger, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Interessenverbände fördert. Mit finanziellen Zuschüssen werden passgenaue Sozialkompetenz- und Bewerbungstrainings realisiert, die in enger Abstimmung mit Schulen oder Ausbildungsträgern durchgeführt werden. Ergänzend dazu ermöglicht ein individuelles Einzelcoaching unter fachkundiger Anleitung sozialpädagogischer Fachkräfte eine intensive Begleitung während der Bewerbungsphase. Diese Kombination aus Gruppen- und Einzelmaßnahmen zielt darauf ab, die Chancengleichheit beim Übergang in Ausbildung und Beruf zu erhöhen – unabhängig vom sozialen oder familiären Hintergrund sowie vom Migrationsstatus der jungen Menschen.

Förderberechtigt sind Organisationen der Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen; eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Projekte, die sich an Abschlussklassen, Berufsvorbereitungsschulen oder vergleichbare Maßnahmen richten und nachweislich zur Erarbeitung beruflicher Perspektiven beitragen, können sich um Zuschüsse bewerben. Die Mittelverwendung wird transparent dokumentiert, und sämtliche Verwaltungsaufwände werden ehrenamtlich geleistet. Damit garantiert die Stiftung, dass die Fördermittel vollständig den Jugendlichen zugutekommen. Durch die kontinuierliche Erweiterung bestehender Angebote und die Entwicklung neuer Maßnahmen wird die nachhaltige Unterstützung junger Menschen weiter ausgebaut und zur nachhaltigen Fachkräftesicherung in Deutschland beigetragen.

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