Zuschuss

Förderung der Provenienzforschung im Bereich Kulturgutentziehungen in der SBZ und DDR

Ab 1. Januar 2026 antragsbasierte Förderung für Provenienzforschung zu Kulturgütern, die in der SBZ und DDR (1945–1990) im Zusammenhang mit Verfolgungs- und Willkürmaßnahmen entzogen wurden oder abhandengekommen sind; Schwerpunkt auf Erstchecks, kurz- und langfristigen Projekten sowie Grundlagenforschung. Anträge bis 01.04.2026 möglich.

Wissenschaft Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 01.04.2026 Noch 16 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 400.000 € je Forschungsvorhaben
Förderquote: bis 100%
Projektstart ab: 01.01.2026
Projektdauer: 24 Monate (verlängerbar bis max. 36 bzw. 60 Monate)

Förderziel

Die Förderung dient der systematischen und nachhaltigen Aufarbeitung und Dokumentation von Sammlungen in öffentlichen und privaten Museen, Bibliotheken, Archiven und anderen Sammlungen in Deutschland. Gefördert werden Projekte zur Erforschung der Provenienz von Kulturgütern, die in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR im Zusammenhang mit Verfolgungs- und Willkürmaßnahmen entzogen oder abhandengekommen sind, einschließlich Erstchecks, kurz- und langfristiger Forschungsvorhaben sowie Grundlagenforschung zur Standardisierung und digitalen Veröffentlichung der Ergebnisse.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Restaurierungskosten
  • Digitalisierungskosten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anwalts- und Mediationskosten
  • Promotionsvorhaben
  • Stipendien

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Deutschland
  • Eigentümer oder Verfügungsberechtigter des Kulturguts
  • Nachweis gesicherter Gesamtfinanzierung mit Eigenmitteln oder Drittmitteln
  • Vorausgehende Projektberatung beim Zuwendungsgeber

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Muster Antragsformular SBZ/DDR
  2. Finanzierungsplan (Excel)
  3. Nachweis der Projektberatung
  4. Unterschriebener Papierantrag

Bewertungskriterien

  • Relevanz für Provenienzforschung im SBZ/DDR
  • Qualität der Projektplanung
  • Nachhaltigkeit der Dokumentation
  • Fachliche Qualifikation der Antragstellenden

Beschreibung

Die antragsbasierte Förderung der Provenienzforschung zu Kulturgutentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zielt darauf ab, systematisch und nachhaltig Bestände öffentlicher und privater Sammlungen in Deutschland auf nicht einvernehmlich erworbene oder im Zuge von Verfolgungs- und Willkürmaßnahmen abhanden gekommene Objekte zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen Erstchecks, kurz- und langfristige Forschungsvorhaben sowie Grundlagenprojekte zur Standardisierung von Methoden und zur digitalen Publikation der Ergebnisse. Gefördert werden wissenschaftliche Untersuchungen in Museen, Bibliotheken, Archiven und sonstigen Einrichtungen mit Sitz in Deutschland. Durch die Dokumentation historischer Kontexte und die Aufarbeitung der Entzugsumstände trägt das Programm wesentlich zur Anerkennung des in der SBZ/DDR zwischen 1945 und 1990 begangenen Unrechts bei und fördert das kollektive historische Gedächtnis sowie den internationalen Austausch in der Provenienzforschung.

Öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, Bildungsträger sowie private Kulturinstitutionen mit Eigentümer- oder Verfügungsrechten an den Kulturgütern können Fördermittel bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (Personalkosten, Restaurierung, Digitalisierung, Reisekosten, Anschaffungen, Publikationen) beantragen. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate und kann in begründeten Fällen bis auf 36 oder maximal 60 Monate verlängert werden. Die Höchstfördersumme beläuft sich auf 400.000 € je Forschungsvorhaben. Vorausgesetzt werden ein in Deutschland ansässiger Antragsteller, gesicherte Gesamtfinanzierung, Eigen- oder Drittmittelanteil sowie eine vorherige Projektberatung durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste. Mit der Einreichung elektronischer und unterschriebener Papieranträge bis zum 1. April 2026 eröffnet sich eine wertvolle Gelegenheit, die Provenienzforschung im Bereich SBZ/DDR entscheidend voranzutreiben und zum wissenschaftlichen Diskurs beizutragen.

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