Förderung der regionalen Entwicklung – Integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte
Förderung für die Erarbeitung, Fortschreibung, Modernisierung und Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte in Hessen. Zuschuss bis zu 50% bzw. Sonderkonditionen bis zu 75% möglich. Anträge sind vor Vorhabenbeginn einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Hessen fördert Regionalforen, Zweckverbände und Regionalmanagementgesellschaften bei der Entwicklung, Fortschreibung, Modernisierung und Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte, um strukturverbessernde Maßnahmen zu planen und die regionale Wirtschaftsstruktur nachhaltig zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Sachausgaben (z.B. Büromaterial, Veröffentlichungen)
- Fahrtkosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz
- Honorare für Dritte (z.B. Regionalanalyse, Moderation, Ergebnisaufbereitung)
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderung nur in GRW- oder EFRE-Vorranggebieten
- Eigenverantwortliche Erarbeitung durch Regionalforen mit regionalen Akteuren
- Integration vorhandener Konzepte und Berücksichtigung ressourcenschonender Umweltaspekte
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
- Projektskizze (integrierte Konzepte)
- Nachweise zum Fördergebiet und Beteiligten
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Konzepts
- Beitrag zur regionalen Strukturverbesserung
- Berücksichtigung ressourcenschonender Umweltaspekte
Beschreibung
Das Land Hessen unterstützt Regionalforen, Zweckverbände sowie Regionalmanagementgesellschaften bei der Erarbeitung, Fortschreibung, Modernisierung und Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte. Ziel ist die Planung richtungsweisender strukturverbessernder Maßnahmen, um die Wirtschaftsstruktur vor Ort nachhaltig zu stärken. Gefördert werden Projekte in GRW- oder EFRE-Vorranggebieten Hessens mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Zuwendungshöhe liegt regulär bei bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Sonderfällen und bei Einsatz von GRW-Mitteln sogar bis zu 75 %. Als förderfähige Kosten gelten Sachausgaben (z. B. Büromaterial, Veröffentlichungen), Fahrtkosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz sowie Honorare Dritter für Tätigkeiten wie Regionalanalyse, Moderation oder Ergebnisaufbereitung. Die Bewertung erfolgter Konzepte orientiert sich am Innovationsgehalt, dem Beitrag zur regionalen Strukturverbesserung und der Berücksichtigung ressourcenschonender Umweltaspekte.
Voraussetzung für eine Förderung ist die eigenverantwortliche Zusammenarbeit unterschiedlicher regionaler Akteur:innen sowie die Integration bereits vorhandener Konzepte. Anträge sind vor Beginn der Vorhaben einzureichen und müssen eine Projektskizze, den formalen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses sowie Nachweise zum Fördergebiet und den beteiligten Organisationen umfassen. Da die Einreichung fortlaufend möglich ist, können Interessierte jederzeit den Weg zum Zuschuss über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beschreiten. Durch diese Förderung entstehen passgenaue Handlungskonzepte, die zur nachhaltigen Entwicklung und langfristigen Wertschöpfung in hessischen Regionen beitragen.
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