Zuschuss

Förderung der Rudolf Rampf Stiftung

Gemeinnützige Stiftung zur Förderung der Jugendhilfe in Grafenberg mit Schwerpunkt auf musikalischer Ausbildung in Musikvereinen, Jugendsport in Sportvereinen und allgemeiner Jugendarbeit. Fortlaufende Antragsmöglichkeiten.

Kinder und Jugendliche Kultur Musik Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Rudolf-Rampf-Stiftung fördert die Jugendhilfe in der Gemeinde Grafenberg. Insbesondere werden die musikalische Ausbildung Jugendlicher in Musikvereinen, der Jugendsport in Sportvereinen sowie die allgemeine Jugendarbeit der Gemeinde unterstützt. Der Ertrag des Stiftungskapitals fließt in örtliche Projekte für Jugendliche.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben gemäß Satzung und Förderschwerpunkte der Stiftung
  • Sitz der Maßnahme in der Gemeinde Grafenberg
  • Schriftliche Antragstellung an die Geschäftsstelle der Rudolf-Rampf-Stiftung

Bewertungskriterien

  • Interesse der Stiftung an der Maßnahme
  • Eigeninteresse und Leistungskraft des Antragstellers

Beschreibung

Die Rudolf-Rampf-Stiftung zur Förderung der Jugendhilfe in Grafenberg wurde 2001 gegründet und engagiert sich gemeinnützig für die kulturelle, sportliche und soziale Entwicklung Heranwachsender. Im Fokus stehen dabei die musikalische Ausbildung in lokalen Musikvereinen, der Jugendsport in Sportvereinen sowie die offene Jugendarbeit der Gemeinde. Die Erträge des Stiftungskapitals fließen in Projekte, die Teilnehmer:innen kreative Entfaltung ermöglichen, die Teamfähigkeit stärken und Gemeinschaftserlebnisse schaffen. Träger:innen gemeinnütziger Einrichtungen haben fortlaufend Gelegenheit, Zuschussanträge einzureichen und so attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche in Grafenberg umzusetzen.

Zuwendungsfähig sind Vorhaben, die den Satzungszwecken entsprechen und ihren Standort in der Gemeinde Grafenberg haben. Eine schriftliche Antragstellung an die Stiftungsgeschäftsstelle bildet die Basis des Vergabeverfahrens, dessen Entscheidung der Vorstand nach eingehender Prüfung trifft. Dabei fließen das Interesse der Stiftung an der Maßnahme sowie die Eigenleistung und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden in die Bewertung ein. Dank der kontinuierlich geöffneten Fristen können Vereine und Initiativen ihre Projektplanung flexibel gestalten. Mit dieser Förderung trägt die Stiftung langfristig dazu bei, kulturelle Teilhabe, sportliches Engagement und die allgemeine Jugendarbeit vor Ort nachhaltig zu stärken.

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