Zuschuss

Förderung der Schaffrath Stiftung für Soziales (Projekt-/Spendenantrag)

Die Schaffrath Stiftung für Soziales stellt Fördermittel für Jugend- und Altenhilfe sowie für das öffentliche Wohlfahrts- und Gesundheitswesen in Mönchengladbach, Düsseldorf und Krefeld zur Verfügung. Anträge können jederzeit per PDF-Formular eingereicht werden – per Post oder E-Mail.

Kinder und Jugendliche Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten und Einrichtungen in der Jugend- und Altenhilfe sowie im öffentlichen Wohlfahrts- und Gesundheitswesen in Mönchengladbach, Düsseldorf und Krefeld.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Mönchengladbach, Düsseldorf oder Krefeld
  • Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheids des zuständigen Finanzamts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes PDF-Antragsformular
  2. Aktueller Freistellungsbescheid

Beschreibung

Die Schaffrath Stiftung für Soziales fördert zielgerichtet Initiativen in Nordrhein-Westfalen, die sich der Jugend- und Altenhilfe sowie dem öffentlichen Wohlfahrts- und Gesundheitswesen verschrieben haben. Insbesondere werden Projekte in Mönchengladbach, Düsseldorf und Krefeld unterstützt, die einen nachhaltigen Beitrag zu gesellschaftlicher Teilhabe, Gesundheitsförderung und sozialer Integration leisten. Gefördert werden gemeinnützige Träger und Einrichtungen, die bedarfsgerechte Angebote für Kinder und Jugendliche, Senior:innen oder Alleinerziehende realisieren. Mit ihren fortlaufenden Zuschüssen ermöglicht die Stiftung eine verlässliche Projektplanung und trägt dazu bei, bestehende Strukturen in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, Wohlfahrtswesen und Gesundheitswesen zu stärken.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, indem das ausgefüllte PDF-Formular zusammen mit dem aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts eingereicht wird. Der Sitz der antragstellenden Organisation muss in Mönchengladbach, Düsseldorf oder Krefeld nachgewiesen werden. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Entscheidung über die Zuwendung, wobei der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Interessierte gemeinnützige Träger:innen können den Antragsbogen direkt herunterladen und per Post oder E-Mail an die Stiftung versenden. Diese unkomplizierte Verfahrensweise soll sicherstellen, dass soziale und gesundheitsbezogene Projekte vor Ort zügig und unbürokratisch gefördert werden.

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