Zuschuss

Förderung der Schwester-Ina-Stiftung (Unterstützung Kinderheim St. Annenhof und bedürftige Kinder/Familien)

Die Schwester-Ina-Stiftung fördert dauerhaft Projekte zur ganzheitlichen Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im St. Annenhof sowie bedürftige Kinder und Familien – von Therapien über Bildungsmaßnahmen bis hin zu Fahrten und Ausstattung.

Kinder und Jugendliche Bildung Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 100%

Förderziel

Zweck der Stiftung ist vorrangig die Unterstützung des Kinderheims St. Annenhof und darüber hinaus bedürftiger Kinder und Familien, um ihnen über das normale Maß hinaus besondere Bildungs-, Therapie- und Freizeitangebote sowie Ausstattung zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bildungsprojekte
  • Therapiekosten
  • Freizeitmaßnahmen und Fahrten
  • Ausstattung und Einrichtung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im Kinderheim St. Annenhof oder zugunsten bedürftiger Kinder/Familien
  • Nachweis der Bedürftigkeit oder sozialen Notlage

Bewertungskriterien

  • Bezug zum Förderzweck der Stiftung
  • Nachweis der Bedürftigkeit
  • Nachhaltiger Nutzen für Kinder und Familien

Beschreibung

Die Schwester-Ina-Stiftung engagiert sich seit 2003 für Kinder und Jugendliche im Kinderheim St. Annenhof sowie für bedürftige Familien in Nordrhein-Westfalen. Ziel der Stiftung ist es, jungen Menschen in sozialer oder finanzieller Notlage besondere Bildungs-, Therapie- und Freizeitangebote zu ermöglichen und damit ihre Entwicklung ganzheitlich zu fördern. Dabei stehen Maßnahmen im Vordergrund, die über die reguläre Betreuung hinausgehen und nachhaltige Wirkungen entfalten. Die Stiftung agiert als gemeinnützige Organisation, fördert Privatpersonen sowie gemeinnützige Träger zu 100 Prozent und ermöglicht so eine umfassende Ausstattung und Begleitung der Zielgruppe.

Gefördert werden beispielweise Projekte im Bildungsbereich, psychotherapeutische Maßnahmen, Freizeitaktivitäten wie Fahrten oder kreative Werkstätten sowie die Ausstattung und Einrichtung therapeutischer und pädagogischer Angebote. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis der sozialen oder finanziellen Bedürftigkeit sowie der direkte Bezug zum Förderzweck im St. Annenhof oder zugunsten benachteiligter Familien. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden, wodurch eine flexible Projektplanung ermöglicht wird. Eine unabhängige Auswahl erfolgt anhand der Kriterien Förderzweck, Bedürftigkeit und nachhaltiger Nutzen für Kinder und Familien. Die kontinuierliche Unterstützung durch die Schwester-Ina-Stiftung trägt dazu bei, dass die jungen Menschen nicht nur Schutz und Geborgenheit erfahren, sondern langfristig in ihren Fähigkeiten und Ressourcen gestärkt werden.

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