Förderung der Sediment-Beseitigung in gewerblichen Häfen und Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuschüsse für die Sediment-Beseitigung in gewerblichen Häfen und Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Nordsee-Bereich. Anträge sind bis zum 31.07.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhalt der Befahrbarkeit von gewerblichen Häfen, betrieblich erforderlichen Anlegern und Sportboothäfen im Wattenmeer der Nordseeküste sowie tidebetroffenen Zuflüssen und Auen durch Sediment-Beseitigung.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbaggerung und Abtransport an genehmigte Verbringstelle
- Eggung
- Wasserinjektionsverfahren
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betreiber gewerblicher Häfen oder Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee
- Sitz des Hafenbetreibers in Schleswig-Holstein (Ausnahme: Sportboothafenbetreiber mit Hafen in Schleswig-Holstein)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständige Unterlagen zum Ort und Umfang der geplanten Maßnahme
- Musterantrag LKN.SH
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein stellt im Rahmen seiner Infrastruktur- und Regionalförderung Zuwendungen zur Verfügung, um die Befahrbarkeit gewerblicher Häfen, betriebsnotwendiger Anleger und Sportboothäfen an der Nordseeküste und in tidebeeinflussten Zuflüssen zu sichern. Ziel ist die Entfernung von Sedimentablagerungen im Wattenmeer, einschließlich der Unterelbe und deren Zuflüssen (Stör, Wilsterau, Krückau, Pinnau), damit Schifffahrt und Wassersport gleichermaßen reibungslos möglich bleiben. Antragsberechtigte sind Betreiber:innen von gewerblichen Häfen und betrieblich erforderlichen Anlegern sowie Inhaber:innen von Sportboothäfen mit Standort in Schleswig-Holstein (Ausnahme: Sportboothafenbetreiber:innen mit Sitz außerhalb, sofern der Hafen im Land liegt). Zuständig für die Bewilligung ist der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH).
Gefördert werden Maßnahmen wie Ausbaggerung mit Abtransport zu genehmigten Verbringstellen, Eggung und Verfahren mit Wasserinjektionen. Bis zu 5,3 Mio. Euro stehen im Jahr 2024 als Zuschuss für die Umsetzung bereit. Für eine Antragstellung sind vollständige Unterlagen zum Ort und Umfang der geplanten Maßnahmen sowie der ausgefüllte Musterantrag des LKN.SH einzureichen. Die Frist für die Einreichung bei der Bewilligungsstelle endet am 31. Juli 2026. Durch diese Förderung leistet das Land einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der maritimen Infrastruktur und zur Stärkung regionaler Wirtschaftsstrukturen entlang der Nordseeküste Schleswig-Holsteins.
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