Förderung der Sommerweidehaltung von Rindern
Zuschuss für die fünfmonatige Sommerweidehaltung von Milchrindern und Mastrindern in Brandenburg: 60 € je Großvieheinheit und Jahr. Richtlinie gültig bis 31.12.2026. Anträge für 2024 bis 30.06.2024 möglich, ab 2025 jeweils bis 01.12. für das Folgejahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren bei Milchrindern und Mastrindern zur Anpassung an steigende gesellschaftliche Anforderungen an Nachhaltigkeit der Agrarproduktion, Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen und Verbesserung des Tierschutzes.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten der Weidehaltung (Weidepflege, Weidezäune, Tränkevorrichtung)
- Dokumentationsaufwand (Weide- und Stalltagebuch)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte und Tiere müssen sich in Brandenburg befinden
- Aktive Betriebsinhaber mit Finanzierung nach GAP-Direktzahlungsgesetz
- Täglicher Weidegang in fünf aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 01.05. und 30.11.
- Freier Zugang der Tiere zu einer Tränkevorrichtung
- Mindestens 0,2 ha Weidefläche je Großvieheinheit
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag zur Richtlinie Sommerweidehaltung von Rindern
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Weidetagebuch
- Stalltagebuch
- Tierbestandsnachweis
- Verwendungsnachweis (Monatsmeldungen Rinder)
Beschreibung
Die 2023 in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung der Sommerweidehaltung von Rindern in Brandenburg unterstützt Unternehmen der Landwirtschaft bei der Einführung oder Fortführung besonders tiergerechter Haltungsverfahren. Ziel ist die Anpassung der Agrarproduktion an steigende gesellschaftliche Anforderungen an Nachhaltigkeit, Tierschutz und Schonung natürlicher Lebensgrundlagen. Gefördert werden Milchrinder (weibliche Rinder ab sechs Monaten) und Mastrinder (Rinder ab sechs Monaten) mit einem Festbetrag von 60 Euro je Großvieheinheit (GVE) pro Jahr. Anträge für das Jahr 2024 konnten bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden, für die Folgejahre jeweils bis zum 1. Dezember des Vorjahres. Die Laufzeit der aktuellen Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2026. Voraussetzung ist ein täglicher Weidegang über mindestens fünf aufeinanderfolgende Monate zwischen Mai und November, freier Zugang zu Tränkevorrichtungen sowie mindestens 0,2 ha Weidefläche je GVE. Milchrinder dürfen zum Melken kurzzeitig in den Stall geholt werden, tierärztlich bestätigte Ausnahmen sind möglich.
Unternehmen, die Direktzahlungen im Rahmen des GAP-Direktzahlungsgesetzes erhalten und ihren Betrieb in Brandenburg haben, dienen als Zuwendungsempfänger:innen. Förderfähige Ausgaben umfassen Weidepflege, Weidezäune, Tränkevorrichtungen sowie den Dokumentationsaufwand (Weide- und Stalltagebuch). Die maximale Zuwendung beläuft sich auf 20.000 Euro pro Betrieb und Jahr; Anträge unter 500 Euro werden nicht angenommen. Die Bewilligung erfolgt durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat F2. Neben dem Antrag zur Richtlinie müssen eine Erklärung zu De-minimis-Beihilfen, der Tierbestandsnachweis sowie Stall- und Weidetagebücher eingereicht werden. Damit leistet die Förderrichtlinie einen wichtigen Beitrag zu artgerechter Tierhaltung und nachhaltiger Entwicklung der Rinderhaltung in Brandenburg.
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