Förderung der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein
Fortlaufende Förderung gemeinnütziger Kultur-, Kunst- und Denkmalpflegeprojekte in Schleswig-Holstein durch die Sparkassenstiftung mit hohem Qualitätsanspruch. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein fördert gemeinnützige Projekte im Bereich Kunst, Kultur und Denkmalpflege in Schleswig-Holstein, die von hoher Qualität und allgemeingesellschaftlicher Relevanz sind und eine nachhaltige Wirkung entfalten.
Förderfähige Ausgaben
- Veranstaltungskosten im Bereich Kunst und Kultur
- Kosten für Publikationen
- Erwerb und Erhalt von Kunstgegenständen
- Stipendien und Preisvergaben
- Erhalt und Wiederherstellung von Baudenkmälern
Nicht förderfähige Ausgaben
- Deckung allgemeiner laufender Kosten
- Rein wissenschaftliche Vorhaben
- Filmvorhaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Geschäftssitz in Schleswig-Holstein
- Gemeinnützigkeit mit aktueller Freistellungsbescheinigung
- Projektdurchführung entsprechend der Förderleitlinien mit Bezug zu Schleswig-Holstein
- Eigenmittel in angemessenem Umfang
- Keine Deckung allgemeiner laufender Kosten
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Freistellungsbescheinigung
- Bestätigung der Kenntnisnahme der Förderleitlinien
- Darstellung des Vorhabens
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Anschrift und Kontoverbindung
Bewertungskriterien
- Qualität des Projekts
- Allgemeingesellschaftliche Relevanz
- Bezug zu Schleswig-Holstein
- Übereinstimmung mit den Förderleitlinien
Beschreibung
Die Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein setzt sich für die nachhaltige Förderung gemeinnütziger Kultur-, Kunst- und Denkmalpflegevorhaben ein und unterstützt Projekte im gesamten Bundesland. Gefördert werden Initiativen von anerkannten gemeinnützigen Organisationen, Interessenverbänden, Vereinen, Stiftungen sowie von Privatpersonen mit Wohn- oder Geschäftssitz in Schleswig-Holstein. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Kultur, Medien, Musik, Bauten- und Denkmalschutz sowie Infrastruktur und Städtebau. Mit dem Zuschussprogramm sollen Vorhaben mit hohem Qualitätsanspruch und gesamtgesellschaftlicher Relevanz realisiert werden, die eine spürbare Wirkung entfalten und zur kulturellen Vielfalt der Region beitragen. Bei Bedarf agiert die Stiftung sowohl eigeninitiativ als auch auf Antrag in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit regionalen Sparkassenstiftungen. Die ausgewählten Projekte sollen einen intensiven Bezug zur Landesgeschichte und lokalen Gemeinschaft aufweisen.
Für eine Antragstellung ist die Einreichung eines formlosen Förderantrags erforderlich, dem eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes, eine Projektbeschreibung einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Bestätigung über die Kenntnisnahme der gültigen Förderleitlinien beizufügen ist. Förderfähig sind beispielsweise Veranstaltungskosten in den Kunst- und Kulturbereichen, Aufwendungen für Publikationen, Erwerb und Erhalt von Kunstgegenständen, Stipendien- und Preisvergaben sowie Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung nach Landesrecht geschützter Baudenkmäler. Vorausgesetzt werden angemessene Eigenmittel; die Deckung allgemeiner laufender Kosten, reine wissenschaftliche Vorhaben und Filmprojekte sind ausgeschlossen. Die Sparkassenstiftung beurteilt die Anträge nach Kriterien wie Projektqualität, regionalem Bezug zu Schleswig-Holstein und Übereinstimmung mit den Förderleitlinien. Eine Einreichung ist jederzeit möglich und eröffnet engagierten Akteur:innen die Chance, regionales Kulturgut wirkungsvoll zu stärken.
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