Zuschuss

Förderung der St. Antonius Stiftung

Förderung kirchlicher Wohlfahrtspflege in der Erzdiözese München und Freising durch Bereitstellung von Gebäuden und Betriebszuschüssen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von kirchlicher Wohlfahrtspflege und Werken der Nächstenliebe innerhalb der Erzdiözese München und Freising durch Bereitstellung von Gebäuden und (Betriebs-)Zuschüssen zur Unterstützung und Betreuung von Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Gebäudebereitstellung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in der Erzdiözese München und Freising
  • Träger im Bereich kirchliche Wohlfahrtspflege/Werke der Nächstenliebe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektportrait-Formular

Beschreibung

Die Förderung der St. Antonius Stiftung richtet sich an öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Tätigkeit in der Erzdiözese München und Freising, die im Bereich kirchliche Wohlfahrtspflege beziehungsweise Werke der Nächstenliebe aktiv sind. Ziel der Stiftung ist die nachhaltige Stärkung von sozialen Angeboten für Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Hierzu werden Betriebskosten übernommen und Gebäudebereitstellungen ermöglicht. Die Mittel stehen kontinuierlich zur Verfügung, sodass Anträge jederzeit eingereicht werden können. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist neben der gemeinnützigen Trägerschaft die Einreichung des ausgefüllten Projektportrait-Formulars, das in der Regel zusammen mit der Abteilung 6.2.1 des Erzbistums genutzt wird.

Durch die Förderung werden Projekte unterstützt, die Menschen mit Unterstützungsbedarf ein sinnerfülltes Leben in Gemeinschaft ermöglichen. Einrichtungen können sowohl bauliche Ressourcen als auch Betriebsmittel erhalten, um Wohn- und Betreuungsangebote, Werkstätten oder therapeutische Maßnahmen auszubauen und langfristig abzusichern. Dabei steht die Förderung diakonischer Dienste im Vordergrund, die eine umfassende Betreuung und Begleitung sicherstellen. Die bereitgestellten Zuschüsse leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Bayern.

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