Förderung der Stiftung der Kreissparkasse Verden
Die Stiftung unterstützt gemeinnützige Vereine und Institutionen aus dem Landkreis Verden, sofern die beantragte Maßnahme zu den Förderzwecken der Stiftung passt und nicht zu den ausgeschlossenen Kostenarten zählt.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen aus dem Landkreis Verden bei Maßnahmen, die den Satzungs- und Förderzwecken der Stiftung der Kreissparkasse Verden entsprechen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- allgemeine Kosten
- laufende Kosten
- Personalkosten
- Reisen
- kommunale Aufgaben
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Landkreis Verden
- Maßnahme entspricht den Satzungszwecken des Vereins und den Förderzwecken der Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (PDF)
- Eventuell ergänzende Unterlagen laut Formular
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Satzungs- und Förderzwecken
Beschreibung
Die Stiftung der Kreissparkasse Verden fördert das gesellschaftliche Engagement im Landkreis Verden und richtet sich an gemeinnützige Vereine sowie Bildungseinrichtungen. Unter Berücksichtigung von Themenfeldern wie Kultur, Denkmalschutz, Natur- und Umweltschutz, Soziales, Sport, Forschung & Innovation, Medien, Infrastruktur, Energieeffizienz und Klimaschutz eröffnet sie Fortlaufende Fördermöglichkeiten. Voraussetzung für die Zuwendung ist der Sitz der Organisation im Landkreis Verden sowie die Übereinstimmung der beantragten Maßnahme mit den Satzungs- und Förderzwecken der Stiftung. Ausgenommen sind allgemeine und laufende Kosten, Personalkosten, Reisen, kommunale Aufgaben, bereits begonnene Vorhaben sowie Dauerförderungen. Die Mittel werden in Form von Zuschüssen gewährt und stärken Projekte, die nachhaltige Spuren in der Region hinterlassen.
Zur Antragstellung ist das ausgefüllte Formular für Anträge an die Stiftung (PDF) vorzulegen; ergänzende Unterlagen sind gemäß den Vorgaben im Formular beizufügen. Eine Antragseinreichung ist jederzeit möglich, da der Förderprozess fortlaufend läuft. Die Auswahl erfolgt anhand der Übereinstimmung mit den definierten Förderbereichen und Satzungszwecken. Damit erhalten gemeinnützige Organisationen aus der Region eine verlässliche Unterstützung, um kulturelle Veranstaltungen, Denkmalschutzprojekte, Umweltinitiativen, soziale Maßnahmen, Sportangebote sowie innovative Forschungs- und Klimaschutzvorhaben erfolgreich umzusetzen. Diese passgenaue Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Belebung und Weiterentwicklung der lokalen Gemeinschaft.
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