Zuschuss

Förderung der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in der Landeshauptstadt Schwerin

Die Förderung ergänzt das Engagement der Sparkasse im kulturellen und sportlichen Bereich und unterstützt interessante gemeinnützige Initiativen in Schwerin. Antragstellung ist fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Stiftung ist es, das bisherige Engagement der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin auf kulturellem und sportlichem Gebiet dauerhaft zu ergänzen und gemeinnützige Initiativen in Schwerin zu fördern, insbesondere in den Bereichen Jugendhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Naturschutz, Sport sowie Heimatpflege.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • bereits begonnene/abgeschlossene Projekte
  • allgemeine, laufende Kosten
  • lfd. Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsteller muss als gemeinnützig anerkannt sein
  • Projekte müssen in Schwerin realisiert werden
  • Zuwendungsbestätigung darf ausgestellt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Konzept
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Freistellungsbescheid

Beschreibung

Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in der Landeshauptstadt Schwerin unterstützt mit dieser Förderung interessante gemeinnützige Initiativen, die das kulturelle und sportliche Engagement in der Region nachhaltig stärken. Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Institutionen sowie Vereine, die in Schwerin Projekte in den Bereichen Jugendhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Naturschutz, Sport und Heimatpflege realisieren. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, dass das Vorhaben im Herzen von Schwerin umgesetzt wird und den Engagementbereichen der Stiftung entspricht. Die Maßnahme ergänzt damit das seit Jahren bewährte Förderkonzept der Sparkasse und leistet einen wichtigen Beitrag zur Belebung des städtischen Lebens und der Förderung kreativer sowie sportlicher Aktivitäten in der Landeshauptstadt.

Förderberechtigt sind ausschließlich juristische Personen, denen vom zuständigen Finanzamt der Status der Gemeinnützigkeit bescheinigt wurde. Im Rahmen der Antragstellung müssen alle relevanten Unterlagen wie ein detailliertes Konzept, ein Kosten- sowie ein Finanzierungsplan sowie ein gültiger Freistellungsbescheid eingereicht werden. Dabei wird darauf geachtet, dass die beantragten Mittel als Zuschuss zur Realisierung des Projektes verwendet werden. Nicht förderfähig sind unter anderem Kosten für kommerzielle Einrichtungen, bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte, allgemeine laufende Betriebskosten sowie laufende Personalkosten. Mit dieser gezielten Förderung soll das bisherige Engagement in den Bereichen Kultur, Sport und soziale Projekte wirkungsvoll erweitert werden – ein Ansatz, der nicht nur der kreativen Entfaltung, sondern auch dem Erhalt des kulturellen Erbes und der naturnahen Gestaltung der städtischen Umgebung dient.

Die Ausschreibung besticht durch ihre fortlaufende Bewerbungsfrist, die es interessierten Institutionen und Vereinen ermöglicht, ihren Antrag zu jeder Zeit einzureichen. Die Förderung bietet somit eine flexible Unterstützung, die lokalen Projekten Raum für Wachstum und Innovation eröffnet. Indem gemeinnützige Vorhaben durch diesen Zuschuss gezielt gefördert werden, trägt die Stiftung dazu bei, dass wichtige gesellschaftliche Bereiche wie die Jugendhilfe, der Denkmalschutz sowie kulturelle und sportliche Initiativen gestärkt werden können. Die Initiative lädt alle interessierten Akteur:innen ein, ihre Ideen und Projekte mit einem fundierten Konzept vorzustellen, um von dieser nachhaltigen Unterstützung zu profitieren und das vielfältige kulturelle sowie soziale Potenzial in Schwerin weiter auszubauen.

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