Zuschuss

Förderung der Stiftung des Deutschen Tierschutzbundes

Die Stiftung des Deutschen Tierschutzbundes fördert nachhaltig den Deutschen Tierschutzbund, seine Mitgliedsorganisationen sowie Forschungsprojekte zu tierversuchsfreien Methoden. Zuwendungen sind jederzeit möglich.

Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung hat den Zweck, den Deutschen Tierschutzbund und seine angeschlossenen Vereine bei der Erfüllung ihrer gemeinnützigen Ziele zu unterstützen, Projekte zur artgerechten Unterbringung von Tieren zu fördern, Tierversuche abzuschaffen und Methoden zu erforschen, die Tierversuche ersetzen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnütziger Zweck
  • Projekt zur Abschaffung von Tierversuchen oder Förderung des Deutschen Tierschutzbundes

Bewertungskriterien

  • Entscheid des Stiftungsvorstandes nach Stiftungszweck und Förderrichtlinien

Beschreibung

Die Stiftung des Deutschen Tierschutzbundes stellt bundesweit nachhaltige Zuschüsse für gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen bereit, die sich dem Tierwohl und der Entwicklung tierversuchsfreier Forschungsansätze verschrieben haben. Förderfähig sind insbesondere Projekte zur artgerechten Unterbringung von Haus-, Wild- und Nutztieren sowie Initiativen, die Tierversuche durch innovative Methoden ersetzen oder überflüssig machen. Als juristische Stiftung des bürgerlichen Rechts unterstützt sie den Deutschen Tierschutzbund e.V. und dessen Mitgliedsvereine bei der Umsetzung gemeinnütziger Ziele und trägt durch langfristig planbare Kapitalerträge maßgeblich zur Sicherung des satzungsgemäßen Engagements für Tiere bei.

Interessent:innen können jederzeit Anträge auf Zuwendungen stellen; eine feste Fristierung entfällt. Die Entscheidung über die Förderhöhe und -vergabe trifft der Stiftungsvorstand gemäß den Stiftungszwecken und Förderrichtlinien. Voraussetzung ist ein eindeutig gemeinnütziger Projektcharakter mit Fokus auf Tierversuchsabschaffung oder Stärkung des Deutschen Tierschutzbundes. Durch die offene Einreichungspraxis bietet die Stiftung maximale Flexibilität: Zustiftungen, Lebenszeitzuwendungen oder Gründungen von Treuhandstiftungen erweitern das Stiftungsvermögen und fördern damit nachhaltig neue Tierschutzimpulse. Damit bietet die Förderinitiative nicht nur finanzielle Ressourcen, sondern auch eine verlässliche Partnerschaft für alle Institutionen und wissenschaftlichen Vorhaben, die sich für eine tiergerechte Forschung und Unterbringung einsetzen.

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