Förderung der Stiftung Einstein135
Die Stiftung Einstein135 fördert Projekte und Maßnahmen gemäß ihrem Stiftungszweck (u.a. Kunst und Kultur, Denkmalschutz/-pflege, Bildung, Heimatpflege/Heimatkunde, traditionelles Brauchtum). Anträge können jederzeit eingereicht werden; über die Bewilligung wird in Gremiensitzungen im Juni und Dezember entschieden, Zusage ca. drei Wochen nach Sitzung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Bildung sowie der Heimatpflege, Heimatkunde und des traditionellen Brauchtums gemäß Stiftungszweck.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderzweckgemäßes Projekt im Bereich Kunst, Kultur, Denkmalschutz, Bildung, Heimatpflege oder Brauchtum
- Ausgefülltes Antragsformular per E-Mail und Papier-Post
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Adresse und Kontaktdaten
Bewertungskriterien
- Entsprechung zum Stiftungszweck
- Mehrwert für die Allgemeinheit
- Übereinstimmung mit aktuellen Schwerpunkten (z.B. Laienmusik)
- Innovation und Engagement
Beschreibung
Die Stiftung Einstein135 vergibt bundesweit fortlaufend Zuschüsse an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine, die Projekte mit gesellschaftlichem Mehrwert realisieren. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Kunst und Kultur, Musik und Medien, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Bildung sowie Heimatpflege und traditionelles Brauchtum. Anträge können jederzeit eingereicht werden und werden zweimal jährlich – im Juni und Dezember – in den Gremiensitzungen geprüft. Eine Entscheidung erfolgt circa drei Wochen nach dem jeweiligen Termin. Zur Einreichung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular erforderlich, ergänzt durch eine aussagekräftige Projektbeschreibung, einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie Angaben zu Adresse und Kontaktdaten der Antragsteller:innen. Die Begutachtung orientiert sich an der Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, dem erwarteten Nutzen für die Allgemeinheit, aktuellen Förderschwerpunkten (etwa Laienmusik) sowie Innovationskraft und Engagement der Antragsträger:innen.
Der Zweck der Stiftung umfasst neben der Bewahrung und Pflege denkmalgeschützter Bauten auch die Förderung kreativer Kleinprojekte, Theaterinitiativen und laienmusikalischer Aktivitäten mit Schwerpunkt Blasmusik. Auch bildungsbezogene Maßnahmen und Heimatkundeveranstaltungen können unterstützt werden, sofern sie einen nachhaltigen Beitrag zum kulturellen Zusammenhalt leisten. Nach positiver Förderzusage steht den Zuwendungsempfänger:innen ein standardisierter Ablauf von der Mittelabrufstellung bis zur Abrechnung zur Verfügung. Diese transparente Vorgehensweise garantiert eine effiziente Mittelverwendung und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Stiftungsvorstand, Stiftungsrat und Projektträger:innen. Innovative Projektideen, die neuen Impulse für die Kulturlandschaft setzen und den Dialog zwischen Tradition und Gegenwart fördern, sind besonders willkommen.
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