Förderung der Stiftung Friedrich und Charlotte Merz für Bildung und Ausbildung
Die Stiftung Friedrich und Charlotte Merz vergibt kontinuierlich Fördermittel für Projekte und Stipendien im Bereich Bildung, Ausbildung und Erziehung im Stadtgebiet Arnsberg. Ein formloser schriftlicher Antrag ist jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Stipendien im Bereich Bildung, Ausbildung und Erziehung zur Unterstützung junger Menschen, insbesondere aus sozial schwachen Familien, im Stadtgebiet Arnsberg.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt oder Stipendium im Bereich Bildung, Ausbildung oder Erziehung
- Tätigkeit bzw. Wohnsitz im Stadtgebiet Arnsberg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausführliche Projektbeschreibung (max. zwei Seiten)
- Ungefähre Zeitschiene
- Beschreibung der Zielgruppe(n)
- Ziele und Notwendigkeit des Projekts
- Kosten- und Finanzierungsplan inkl. Eigenanteil
- Angaben zum Antragsteller (Name, Anschrift, E-Mail, ggf. Einrichtung)
- Ggf. Lebenslauf und Zeugnisse
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit des Projekts
- Gesellschaftlich-soziale Relevanz
Beschreibung
Die Stiftung Friedrich und Charlotte Merz für Bildung und Ausbildung ermöglicht kontinuierliche Zuschüsse im Raum Nordrhein-Westfalen, speziell im Stadtgebiet Arnsberg. Gefördert werden Projekte und Stipendien aus den Bereichen schulische und außerschulische Bildung, Ausbildung sowie Erziehung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen, die junge Menschen, insbesondere aus sozial benachteiligten Familien, unterstützen möchten. Ein formloser, schriftlicher Antrag kann jederzeit eingereicht werden und umfasst eine prägnante Projektbeschreibung (maximal zwei Seiten), eine Zeitschiene, eine Zielgruppenanalyse, Angaben zu Zielen und Notwendigkeit, einen Kosten- und Finanzierungsplan inklusive Eigenanteil sowie Angaben zu Antragstellenden (bspw. Name, Anschrift) und gegebenenfalls Lebenslauf und Zeugnisse.
Die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln obliegt dem Stiftungsvorstand, der insbesondere die Nachhaltigkeit und gesellschaftlich-soziale Relevanz der eingereichten Vorhaben bewertet. Nach positiver Prüfung lädt die Stiftung zu einem persönlichen Gespräch oder einer Projektbesichtigung ein, bevor ein schriftlicher Bescheid ergeht. Im Falle einer Förderung sind jährliche Kurzberichte zum Projektfortschritt sowie bei Stipendien Angaben zu Prüfungsresultaten und Veränderungen der persönlichen Umstände vorzulegen. Durch klare Berichts- und Nachweispflichten wird sichergestellt, dass die zweckgebundenen Mittel wirksam eingesetzt werden und dauerhaft positive Impulse für die Ausbildung und Erziehung junger Menschen setzen. Interessierte finden umfassende Informationen zur Antragstellung auf der Website der Stiftung.
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