Förderung der Stiftung Hamburger Ausbildungs Netzwerk (HANZ)
Die gemeinnützige Treuhandstiftung HANZ fördert Schulen und Initiativen, die den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) ermöglichen sowie Schüler*innen mit ESA, z. B. für Anschaffung von Computern, Nachhilfe und digitale Berufsorientierungsplattformen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung insbesondere von Schulen und Initiativen rund um den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) sowie Schüler:innen mit ESA, z. B. durch Anschaffung von Computern/Büchern, Nachhilfeunterricht und den Betrieb einer digitalen Berufsorientierungsplattform.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Computern
- Anschaffung von Büchern
- Nachhilfeunterricht
- Betrieb der digitalen Berufsorientierungsplattform
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Initiativen und Schulen, die den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) ermöglichen oder Schüler:innen mit ESA direkt unterstützen
- Projektantrag mit Beschreibung des Förderzwecks und geplanter Ausgaben
- Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. Schulträgerstatus
Bewertungskriterien
- Förderzweck (ESA-Unterstützung)
- Bedarf der Zielgruppe
- Nachhaltigkeit und Wirkung des Projekts
Beschreibung
Die Stiftung Hamburger Ausbildungs Netzwerk (HANZ) unterstützt bundesweit gemeinnützige Schulen und Initiativen, die den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) ermöglichen und Schüler:innen mit ESA begleiten. Als Zuschussgeber fördert HANZ gezielt Maßnahmen wie die Anschaffung von Computern und Büchern, den Einsatz von qualifiziertem Nachhilfeunterricht sowie den Betrieb einer digitalen Berufsorientierungsplattform. Damit trägt die Stiftung wesentlich dazu bei, Chancengleichheit in der Bildung zu stärken und Jugendliche auf ihrem Weg ins Berufsleben zu begleiten. Anträge können jederzeit eingereicht werden; Entscheidungskriterien sind der Förderzweck, der konkrete Bedarf der Zielgruppe sowie die Nachhaltigkeit und Wirkung des Projekts.
Förderberechtigt sind anerkannte Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit Nachweis des Schulträgerstatus oder der Gemeinnützigkeit. Der Projektantrag muss den geplanten Förderzweck und die vorgesehenen Ausgaben detailliert beschreiben. HANZ legt besonderen Wert darauf, dass die eingereichten Vorhaben einen klaren Beitrag zur Unterstützung des ESA leisten und langfristig positive Effekte für Schüler:innen und Lehrkräfte erzielen. Mit dieser kontinuierlichen Fördermöglichkeit schafft die Stiftung ein flexibles Instrument, das auf aktuelle Bedürfnisse eingeht und innovative digitale wie analoge Bildungsangebote wirkungsvoll unterstützt.
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