Förderung der Stiftung HandicapAid
Unbürokratische finanzielle Unterstützung für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien im Rhein-Main-Gebiet (teils deutschlandweit) für Hilfsmittel, Therapien, Teilhabe und Inklusionsprojekte. Anträge digital ab 01.01.2025 jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung HandicapAid hat zum Ziel, Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien unmittelbare und unbürokratische Hilfestellung zu geben. Sie fördert eigene Projekte oder Projekte Dritter, die der Inklusion und Selbstentfaltung von Menschen mit Behinderung dienen.
Förderfähige Ausgaben
- Hilfsmittel zur Mobilität und Kommunikation
- Therapien zur Gesundheitsförderung
- Aktivitäten zur gesellschaftlichen Teilhabe (Schule, Beruf, Freizeit)
- Inklusions- und Selbstentfaltungsprojekte (kulturell, sportlich, Aus- & Weiterbildung)
- Schaffung und Erhaltung von Wohn-, Arbeits- und Beschäftigungsprojekten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kredite
- Unterhalt und Existenzsicherung
- Folgekosten (Versicherungen, Betriebskosten, Reparaturen)
- Projekte Dritter mit ablaufender Finanzierung
- Leistungen der öffentlichen Hand
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Bedürftigkeit gemäß § 53 Nr. 2 AO
- Geistige Behinderung
- Antragstellung vor Leistungserbringung
- Vollständige Unterlagen (Selbstauskunft, Behindertenausweis, Kostenvoranschläge)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloses Anschreiben
- Selbstauskunft (PDF)
- Kopie des Behindertenausweises
- Kostenvoranschläge
Bewertungskriterien
- Bedürftigkeit
- Dringlichkeit und Zweck des Antrags
- Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Die Förderung durch die HandicapAid – Stiftung Zusammen Leben richtet sich an bedürftige Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien im Rhein-Main-Gebiet sowie in Teilen deutschlandweit. Träger:innen privater und gemeinnütziger Organisationen können jederzeit ab dem 01.01.2025 digital einen Antrag stellen, um Zuschüsse für mobilitäts- und kommunikationsfördernde Hilfsmittel, gesundheitsunterstützende Therapien sowie kulturelle, sportliche oder bildungsbezogene Teilhabe zu erhalten. Gefördert werden zudem Inklusions- und Selbstentfaltungsprojekte, Aus- und Weiterbildungsvorhaben sowie Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Wohn-, Arbeits- oder Beschäftigungsangeboten. Die Projektdauer kann bis zu 36 Monate betragen und orientiert sich an Dringlichkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 Nr. 2 AO sowie ein gültiger Behindertenausweis; Anträge müssen vor Leistungserbringung eingereicht und vollständig – mit formlosem Anschreiben, Selbstauskunft, Kostenvoranschlägen und Kopie des Ausweises – versehen sein. Nicht förderfähig sind rückwirkende Kosten, Kredite, Unterhaltsleistungen, Folgekosten und bereits gebuchte Leistungen der öffentlichen Hand. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand ohne Rechtsanspruch, überschüssige Mittel sind unverzüglich zu erstatten. Digital eingereichte Anträge werden zügig bearbeitet, Auskünfte dienen allein der Wahrung der Mildtätigkeit und werden nicht an Dritte weitergegeben. Bei längerfristigen Projekten ist alle sechs Monate ein kurzer Zwischenbericht vorzulegen; nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis beizubringen.
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