Förderung der Stiftung Kleiderversorgung Braunschweig
Die Stiftung Kleiderversorgung Braunschweig fördert gemeinnützige Zwecke im Bekleidungsgewerbe, sportliche Aktivitäten von Jugendlichen sowie die Ausbildung geistig oder körperlich behinderter Jugendlicher. Fördermaßnahmen sind auf den Verwaltungsbezirk Braunschweig und Goslar beschränkt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der gewerblichen und kaufmännischen Ausbildung des Nachwuchses im Bekleidungsgewerbe; Unterstützung von Maßnahmen für sportliche Aktivitäten heranwachsender Jugendlicher; Hilfe bei der Ausbildung geistig oder körperlich behinderter Jugendlicher.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahme im Verwaltungsbezirk Braunschweig oder Goslar
- Keine Förderung von Einzelpersonen
- Keine kommerziellen oder politischen Gruppierungen
- Keine langfristigen Förderungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Bankverbindung
- Verwendungsnachweis nach Abschluss
Beschreibung
Die 1920 gegründete Stiftung Kleiderversorgung Braunschweig engagiert sich für die Stärkung gemeinnütziger Initiativen im Verwaltungsbezirk Braunschweig und Goslar. Im Fokus stehen die gewerblich-kaufmännische Ausbildung des Nachwuchses im Bekleidungsgewerbe, die Förderung sportlicher Projekte für Jugendliche sowie die Unterstützung bei der Ausbildung geistig oder körperlich beeinträchtigter Jugendlicher. Förderfähig sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder Vereine, die Projekte in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Bildung, Sport, Kinder und Jugendliche, Kultur & Medien sowie Arbeit & Soziales realisieren. Eine fortlaufende Antragseinreichung gewährleistet zeitnahe Entscheidungen, während kommerzielle und politische Gruppierungen, Einzelpersonen sowie langfristige Förderungen ausgeschlossen bleiben.
Interessierte Träger:innen reichen einen vollständig ausgefüllten Förderantrag ein, der eine detaillierte Projektbeschreibung, Nachweise zur Bankverbindung sowie einen Verwendungsnachweis nach Abschluss enthält. Ergänzend sind Angaben zu Gesamtkosten, Eigenanteil und beantragtem Zuschuss sowie ein kurzer Bericht über bereits beantragte Mittel bei Dritten vorzulegen. Die Entscheidung erfolgt nach Prüfung aller Unterlagen durch die Stiftungsverwaltung. Ziel ist es, den Nachwuchs im regionalen Bekleidungsgewerbe zu stärken, sportliche Aktivitäten heranwachsender Jugendlicher zu unterstützen und inklusive Ausbildungsprojekte zu fördern – stets im Sinne einer nachhaltigen, gemeinwohlorientierten Entwicklung vor Ort.
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