Förderung der Stiftung Marktkirche zum Heiligen Geist Clausthal
Die Stiftung Marktkirche zum Heiligen Geist Clausthal unterstützt Projekte zur Erhaltung und Sicherung des historischen Kirchengebäudes und seiner Innenausstattung sowie kirchliche und kulturelle Angebote in Clausthal.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Erhaltung und Sicherung des Gebäudes, der Innenausstattung und der Dokumentation der Geschichte der Marktkirche sowie Unterstützung von kirchlichen oder kulturellen Angeboten in der Kirche, einschließlich Übernahme von Personalkosten.
Förderfähige Ausgaben
- Gebäudesanierung
- Innenausstattung
- Dokumentation der Geschichte
- Personalkosten für kirchliche/kulturelle Angebote
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektträger muss die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Clausthal oder ein kirchlicher Träger sein
- Projekt muss zum Erhalt des Baudenkmals oder zur Umsetzung kultureller/kirchlicher Angebote dienen
Bewertungskriterien
- Beitrag zum Erhalt des historischen Baudenkmals
- Relevanz für kirchliche und kulturelle Angebote
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
Beschreibung
Die Stiftung Marktkirche zum Heiligen Geist Clausthal gewährt Zuschüsse in Niedersachsen an öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen zur Erhaltung und Sicherung eines herausragenden Baudenkmals des Barock: der größten Holzkirche Deutschlands. Gefördert werden Maßnahmen an Gebäude und Innenausstattung, die Dokumentation der Historie sowie kirchliche und kulturelle Angebote in der Marktkirche. Dabei können auch Personalkosten übernommen werden. Anträge dürfen ausschließlich von der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Clausthal oder weiteren kirchlichen Träger:innen gestellt werden. Die Förderung verfolgt das Ziel, das historische Gotteshaus dauerhaft instand zu halten und es als lebendigen Ort für Musik, Kultur und Andachten zu erhalten.
Projektskizzen werden fortlaufend entgegengenommen, sodass Vorhaben jederzeit eingereicht werden können. Als Bewertungskriterien gelten der Beitrag zum Denkmalerhalt, die Relevanz für kirchliche beziehungsweise kulturelle Angebote sowie die Nachhaltigkeit geplanter Maßnahmen. Anrechenbare Ausgaben umfassen die Gebäudesanierung, Restaurierung von Innenausstattung, historische Dokumentationsarbeiten und Personalkosten für Angebote innerhalb der Kirche. Die Stiftung fördert nicht nur die bauliche Substanz, sondern leistet zugleich einen Beitrag zur Vermittlung regionaler Kultur- und Medienprojekte. Mit ihrem Engagement stärkt sie das kulturelle Leben vor Ort und bewahrt zugleich ein einzigartiges Zeugnis norddeutscher Baukunst für künftige Generationen.
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