Zuschuss

Förderung der Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat (Projektförderung / Druckkostenzuschüsse)

Die Stiftung unterstützt kulturelle Aktivitäten und mitteldeutsche Beiträge (Publikationen/Druckkostenzuschüsse und kulturelle Vorhaben) in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Anträge müssen bis zum 30.06. eines Jahres für das folgenden Wirtschaftsjahr eingereicht werden; Publikationsanträge benötigen einen detaillierten Kostenvoranschlag und mindestens 20 % Eigenfinanzierung.

Kultur Wissenschaft Messen & Ausstellungen

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Fördersumme: 500 € - 1 500 €

Förderziel

Förderung von Projekten Dritter zur länderübergreifenden Pflege mitteldeutscher Kultur, insbesondere Druckkostenzuschüsse für Publikationen und kulturelle Veranstaltungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Honorarausgaben

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Periodika und Zeitschriften
  • Forschungsarbeiten
  • Bauliche Maßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung bis 30.06. für das folgenden Wirtschaftsjahr
  • Mindestens 20% Eigenfinanzierung
  • Vorlage eines detaillierten Kostenvoranschlags
  • Projekt zur länderübergreifenden Pflege mitteldeutscher Kultur

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis Vorsteuerabzugsberechtigung
  5. Nachweis Gemeinnützigkeit
  6. Detaillierter Kostenvoranschlag
  7. Druckreifes Manuskript (bei Publikationsanträgen)
  8. Fachgutachten (bei Publikationsanträgen)

Beschreibung

Die Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat fördert seit 1976 länderübergreifend Projekte zur Pflege mitteldeutscher Kultur in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Förderfähig sind insbesondere Druckkostenzuschüsse für Publikationen sowie Veranstaltungen wie Tagungen, Ausstellungen und Konzerte. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Voraussetzung ist eine Eigenfinanzierung von mindestens 20 % sowie ein detaillierter Kostenvoranschlag. Die Fördersumme bewegt sich zwischen 500 € und 1 500 € und kann für Sachkosten und Honorarausgaben eingesetzt werden. Periodika, Zeitschriften, Forschungsarbeiten und bauliche Maßnahmen sind ausgeschlossen. Mit der Unterstützung sollen mitteldeutsche Beiträge zur Kulturgeschichte sichtbar gemacht und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Förderanträge sind bis zum 30. Juni eines Jahres einzureichen, um im darauf folgenden Wirtschaftsjahr berücksichtigt zu werden. Dem Antrag sind ein ausgefülltes Formular, eine prägnante Projektbeschreibung, der Finanzierungsplan, Nachweise zur Gemeinnützigkeit und Vorsteuerabzugsberechtigung sowie – bei Publikationsanträgen – das druckreife Manuskript und fachlich fundierte Gutachten beizufügen. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung erst nach Vorlage von Rechnungen und Verwendungsnachweisen. Geförderte Projektträger:innen verpflichten sich, die Förderung in allen Materialien zu benennen und bei Druckkostenzuschüssen der Stiftung drei kostenlos verfügbare Exemplare zu überlassen. Diese Förderung bietet Kulturinstitutionen und Engagierten eine attraktive Möglichkeit, mitteldeutsche Kulturprojekte professionell umzusetzen und langfristig zu verankern.

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