Förderung der Stiftung Monheim der Stadtsparkasse Düsseldorf
Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Institutionen im Stadtgebiet Monheim am Rhein, speziell für Projekte in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Bildung, Wohlfahrtswesen, Sport, Naturschutz, Tierschutz und Völkerverständigung.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung Monheim der Stadtsparkasse Düsseldorf fördert die Unterstützung gemeinnütziger Projekte und Maßnahmen, die den satzungsgemäßen Förderzwecken der Stiftung entsprechen. Ziel ist es, lokale Vereine und Institutionen im Stadtgebiet Monheim am Rhein durch finanzielle Zuschüsse zu stärken und damit die kulturelle, soziale, sportliche und weitere gemeinnützige Aktivitäten zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Steuerliche Gemeinnützigkeit
- Tätigkeit im Stadtgebiet Monheim am Rhein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Antrag auf Gewährung einer Grundförderung
- Zuschussrichtlinien
Bewertungskriterien
- Satzungskonformität des Projekts
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Eigenanteilsquote bei Projekten mit Fördervolumen über 2000 Euro
Beschreibung
Die Stiftung Monheim der Stadtsparkasse Düsseldorf fördert seit 2001 gemeinnützige Projekte im Stadtgebiet Monheim am Rhein, um die lokale Gemeinschaft nachhaltig zu stärken. Unterstützt werden eine Vielzahl von Initiativen aus den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Bildung, Wohlfahrtswesen, Sport, Umwelt-/Naturschutz, Tierschutz sowie Völkerverständigung. Ziel der Förderung ist es, die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung zu verwirklichen, indem lokale Organisationen und Institutionen durch finanzielle Zuschüsse in ihrer Arbeit gestärkt werden. Dabei werden ausschließlich steuerlich anerkannte und gemeinnützige Vereine förderberechtigt, die ihre Tätigkeit im Stadtgebiet Monheim am Rhein nachweisen können.
Die finanzielle Unterstützung wird als Zuschuss gewährt und ermöglicht es den Antragstellenden, vielfältige Projekte im sozialen, kulturellen oder ökologischen Bereich umzusetzen. Für die Förderung gelten klare Richtlinien und Bewertungskriterien, die eine satzungskonforme Projektdarstellung, den Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie einen Eigenanteil bei Fördervolumina ab 2000 Euro beinhalten. Anträge müssen vollständig bis zum 30. September des laufenden Jahres eingereicht werden – für kulturtreibende Vereine verlängert sich die Frist bis zum 31. März des Folgejahres. Die Stiftung stellt spezifische Formulare, wie den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung oder einer Grundförderung, zur Verfügung, die den Zugang zu den Fördermitteln erleichtern, und gewährleistet dabei eine transparente Bearbeitung der eingehenden Projekte.
Die kontinuierlichen Fördermöglichkeiten der Stiftung tragen dazu bei, das kulturelle Erbe, den sozialen Zusammenhalt sowie den Umweltschutz vor Ort zukunftsfähig zu gestalten. Mit einem konsequenten Fokus auf die sachgerechte Verwendung der Fördermittel, die auch nach Abschluss der Vorhaben durch Verwendungsnachweise und Zuwendungsbestätigungen überwacht werden, wird der nachhaltige Erfolg der Projekte sichergestellt. Die gezielte Unterstützung innovativer und gesellschaftlich relevanter Projekte stärkt nicht nur die regionale Identität, sondern fördert auch den interkulturellen Austausch und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in Monheim am Rhein. Damit leistet die Stiftung einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung und Integration der lokalen Gemeinschaft.
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