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Zuschuss

Förderung der Stiftung Teutonia Lippstadt

Die Stiftung Teutonia Lippstadt unterstützt Projekte und Maßnahmen mit Sitz im Stadtgebiet Lippstadt, vor allem für Kinder und Jugendliche, und legt Wert auf Nachhaltigkeit. Anträge können jederzeit eingereicht werden, PDF-Vorlage und Förderrichtlinien online verfügbar.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Sport Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Förderung von Projekten und Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie des gesellschaftlichen Engagements und Sports, durch Institutionen und Einrichtungen mit Sitz in Lippstadt unter dem Leitgedanken von Solidarität, Hilfsbereitschaft und Nachhaltigkeit.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Stadtgebiet Lippstadt
  • Einreichung schriftlicher Projektbeschreibung (max. 1 DIN A4)
  • Detaillierte Kostenaufstellung mit begründetem Zuschussbedarf

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllte PDF-Antragsvorlage
  2. Projektbeschreibung (max. 1 DIN A4)
  3. Kostenaufstellung

Bewertungskriterien

  • Erfüllung des Stiftungszwecks
  • Nachhaltigkeit des Projekts
  • Zielgruppenbezug Kinder und Jugendliche

Beschreibung

Die Stiftung Teutonia Lippstadt fördert fortlaufend gemeinnützige Projekte und Maßnahmen mit Sitz im Stadtgebiet Lippstadt, die Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen und das gesellschaftliche Miteinander stärken. Unter dem Leitgedanken von Solidarität, Hilfsbereitschaft und Nachhaltigkeit unterstützt die Stiftung insbesondere Vorhaben aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Sport sowie Engagement für Demokratie und sozialen Zusammenhalt. Gefördert werden ausschließlich Institutionen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände oder sonstige Vereine, die mit ihren Initiativen einen spürbaren Mehrwert für das Lebensumfeld junger Menschen schaffen und langfristige Effekte erzielen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf die Einhaltung ihrer Satzungszwecke und verlangt eine sorgfältige Kostenaufstellung, um den begründeten Zuschussbedarf nachvollziehbar darzustellen.

Ein Antragsverfahren findet jederzeit statt: Interessierte Einrichtungen reichen eine ausgefüllte PDF-Antragsvorlage, eine projektbezogene Beschreibung (maximal eine Seite DIN A4) sowie eine detaillierte Kostenaufstellung schriftlich ein. Die Entscheidung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs; eine Übersicht zu Förderrichtlinien und Antragsschritten steht online bereit. Bewertungskriterien sind die Erfüllung des Stiftungszwecks, die Nachhaltigkeit des Vorhabens und der direkte Bezug zur Zielgruppe Kinder und Jugendliche. Aufgrund des individuellen Prüfungsprozesses kann die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Für eine erfolgreiche Förderung empfiehlt es sich, das Projektkonzept klar zu strukturieren und den Zuschussbedarf schlüssig zu begründen.

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