Zuschuss

Förderung der Stiftung Thüringer Sporthilfe

Fortlaufende finanzielle und ideelle Unterstützung für Thüringer Spitzensportler:innen und ihre Trainer:innen durch die Stiftung Thüringer Sporthilfe.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Thüringen

Förderziel

Zweck der Stiftung Thüringer Sporthilfe ist es, Sportler:innen und deren Trainer:innen aus Thüringer Sportvereinen, die sich auf sportliche Spitzenleistungen vorbereiten beziehungsweise solche erbringen, ideell und materiell durch geeignete Maßnahmen zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausbildungsgebühren
  • Studiengebühren
  • Berufliche Aus- und Weiterbildungskosten
  • Linderung sportbedingter sozialer Härtefälle

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in einem Thüringer Sportverein
  • Start in einer olympischen oder paralympischen Disziplin
  • Sportliche Leistung als Fördervoraussetzung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular

Bewertungskriterien

  • Sportliche Leistung
  • Bedürftigkeit des Einzelfalls
  • Umstände des Einzelfalls

Beschreibung

Die Stiftung Thüringer Sporthilfe unterstützt kontinuierlich leistungsorientierte Athlet:innen und ihre Trainer:innen aus Thüringer Sportvereinen mit ideeller Anerkennung und finanziellen Beiträgen. Ziel ist es, Menschen, die sich in olympischen oder paralympischen Disziplinen engagieren, auf ihrem Weg zu Spitzenleistungen zu begleiten und ihnen durch passgenaue Maßnahmen den Rücken freizuhalten. Dabei stehen nicht nur die unmittelbare Förderung sportlicher Talente im Mittelpunkt, sondern auch die Begleitung in Ausbildung und Studium sowie die Linderung sportbedingter sozialer Härtefälle. Die Mittelvergabe orientiert sich an objektiven Kriterien, um nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten und Spitzenleistungen von morgen zu fördern.

Förderberechtigt sind Mitglieder Thüringer Sportvereine, die aktiv an Wettkämpfen olympischer oder paralympischer Disziplinen teilnehmen, sowie ihre Trainer:innen. Voraussetzung ist eine nachweisbare sportliche Leistung und gegebenenfalls die Berücksichtigung individueller Bedürftigkeit. Zuschüsse können für Ausbildungs- und Studiengebühren, berufliche Aus- und Weiterbildungskosten sowie zur Abmilderung finanzieller Einbußen durch Verdienstausfälle beantragt werden. Die Bewertung erfolgt anhand der erbrachten Leistung, den besonderen Umständen des Einzelfalls und der dringenden Notwendigkeit. Anträge können jederzeit über das bereitgestellte Formular eingereicht werden, wodurch Fördermittel kurzfristig und flexibel zur Verfügung stehen. Interessierte Sportvereine und Athlet:innen werden dazu angehalten, sich umfassend über die Fördermodalitäten zu informieren und ihre Unterlagen vollständig einzureichen, um eine zügige Prüfung und Vergabe zu ermöglichen.

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