Zuschuss

Förderung der Stiftung trias (Zuwendungen/Zuschüsse)

Die Stiftung trias vergibt Fördermittel (typisch 500–2.000 EUR, in Einzelfällen bis 5.000 EUR) für gemeinnützige Vorhaben mit Bezug zu Boden, Ökologie und gemeinschaftlichem Wohnen sowie Denkmalschutz, Veranstaltungen und Informationsmaterialien.

Umwelt-/Naturschutz Bauten und Denkmalschutz Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 500 € bis 2.000 €, in Einzelfällen bis 5.000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von gemeinnützigen Projekten und Initiativen in den Bereichen Bodenfrage, gemeinschaftliches Wohnen, Denkmalschutz, Naturschutz, Veranstaltungen und Informationsmaterialien, um neue, nachhaltige und soziale Konzepte zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Personalkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausstattung von Gemeinschaftsräumen
  • Projektentwicklungskosten für nicht-gemeinnützige Projekte
  • Rollstuhlrampen, Pflegebäder und Aufzüge

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit
  • Projektbezug zu Boden, Ökologie, gemeinschaftlichem Wohnen oder Denkmalschutz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Zeitplan
  3. Kostenplan
  4. Gemeinnützigkeitsbescheinigung

Bewertungskriterien

  • Zusammenhang zu Themen der Stiftung
  • Innovationsgehalt und neue Wege
  • Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Die Stiftung trias unterstützt deutschlandweit gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen, die sich mit den Themen Bodenfrage, Ökologie, gemeinschaftlichem Wohnen, Denkmalschutz, Naturschutz, Veranstaltungen oder der Erstellung von Informationsmaterialien befassen. Gefördert werden Projekte, die neue, nachhaltige sowie soziale Konzepte erproben und realisieren – von Brachenkonzepten und Entsiegelungsmaßnahmen bis hin zu gemeinschaftlichen Wohnmodellen mit sozial-ökologischem Ansatz. Üblicherweise liegen die Zuwendungen zwischen 500 € und 2 000 €, in Einzelfällen bis zu 5 000 €. Sachkosten und Personalkosten gelten als förderfähig, während Ausstattungen von Gemeinschaftsräumen, Rollstuhlrampen, Pflegebädern oder Projektentwicklungskosten nicht gefördert werden. Projekte, die über das klassische gemeinschaftliche Wohnen hinausgehen und innovative Wege etwa in Inklusion oder Pflege suchen, erhalten besondere Aufmerksamkeit.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Gemeinnützigkeit und der thematische Bezug zum Stiftungsprofil. Die Auswahl orientiert sich an der Übereinstimmung mit den Förderbereichen, dem Innovationsgehalt sowie dem Gemeinnützigkeitsnachweis. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und erfordern eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Zeit- und Kostenplan sowie eine aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung. Die Stiftung trias entscheidet über die Vergabe durch den Vorstand und legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit, Wirkung und die Möglichkeit zur Evaluation. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit bietet sich gemeinnützigen Akteur:innen eine verlässliche Chance, zukunftsweisende Projekte rund um Boden, Umwelt- und Klimaschutz sowie gemeinschaftliches Wohnen in Deutschland umzusetzen.

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