Zuschuss

Förderung der Stiftung zur Förderung der KINDERHÄUSER BLAUER ELEFANT im Kreis Stormarn

Die Stiftung zur Förderung der KINDERHÄUSER BLAUER ELEFANT im Kreis Stormarn unterstützt die Arbeit der Kinderhäuser mit jährlichen Ausschüttungen zur Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe in der Region.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung der Betriebskosten und Projekte der Kinderhäuser BLAUER ELEFANT im Kreis Stormarn durch jährliche Ausschüttungen aus dem Stiftungskapital.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten der Kinderhäuser
  • Projekt- und Programmkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betreiber eines Kinderhauses BLAUER ELEFANT im Kreis Stormarn
  • Gemeinnütziger Status oder Zugehörigkeit zum Deutschen Kinderschutzbund Stormarn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vereinssatzung oder Gründungsurkunde
  2. Finanzübersicht des Kinderhauses
  3. Ansprechpartner- und Bankdaten

Bewertungskriterien

  • Zweckgebundener Einsatz für Kinder- und Jugendhilfe
  • Nachhaltigkeit und Kontinuität der Einrichtungstätigkeit

Beschreibung

Die Stiftung zur Förderung der KINDERHÄUSER BLAUER ELEFANT im Kreis Stormarn stärkt nachhaltig die Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein durch regelmäßige Zuschüsse aus ihrem Stiftungskapital. Gemeinnützige Träger und Betreiber:innen der Kinderhäuser BLAUER ELEFANT im Kreis Stormarn profitieren von jährlichen Ausschüttungen, die gezielt für Betriebskosten sowie Projekt- und Programmausgaben eingesetzt werden. Als öffentliche Einrichtung oder Verein mit gemeinnützigem Status können Antragstellende jederzeit Finanzmittel beantragen. Die Mittelvergabe erfolgt auf Basis klar definierter Bewertungskriterien: Der zweckgebundene Einsatz zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die langfristige Kontinuität der Einrichtungstätigkeit stehen im Mittelpunkt der Entscheidung.

Interessierte Betreiber:innen müssen Mitglied im Deutschen Kinderschutzbund Stormarn sein und ihre gemeinnützige Satzung beziehungsweise Gründungsurkunde sowie eine aktuelle Finanzübersicht vorlegen. Ergänzend sind Ansprechpartner:innen- und Bankdaten zur Abwicklung erforderlich. Die Stiftung sammelt fortlaufend Zustiftungen und Spenden, um das Kapital weiter zu erhöhen und zukünftige Ausschüttungen zu sichern. Durch diese Strategie wird nicht nur die gegenwärtige Arbeit in den Kinderhäusern gefördert, sondern auch eine solide Basis für kommende Generationen geschaffen. Die kontinuierlich geförderten Projekte und Maßnahmen bieten Teilnehmenden ein stabiles Umfeld, in dem sie pädagogisch begleitet, sozial unterstützt und in ihrer Entwicklung gefördert werden.

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