Zuschuss

Förderung der Tagespflege für betreuungs- und pflegebedürftige Personen in Tirol

Förderung der Tagespflege in Tirol zur Aktivierung und Pflege betreuungs- und pflegebedürftiger Personen sowie zur Entlastung pflegender Angehöriger. Antragstellung jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2011
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Unterstützung und Pflege betreuungs- und pflegebedürftiger Personen durch Tagespflegeangebote und gleichzeitige Entlastung der pflegenden Angehörigen, um ein möglichst langes Verbleiben zu Hause zu gewährleisten.

Förderfähige Ausgaben

  • Organisation und Durchführung Tagesprogramm durch qualifiziertes Fachpersonal
  • Unterbringung und Verköstigung
  • Mittagsruhe
  • Fahrtendienst

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt nach Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Bezug eines Pflegegeldes nach dem Bundespflegegeldgesetz der Stufen 1 – 7 oder Antragstellung auf Pflegegeld
  • Nachweis eines dokumentierten Betreuungs- oder Pflegebedarfs bei Personen ohne Pflegegeldbezug
  • Nachweis eines zeitlich begrenzten Bedarfs für den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung bei Personen ohne Pflegegeldbezug
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vor- und Zuname
  2. Sozialversicherungsnummer
  3. Geburtsdatum
  4. Wohnadresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) mit Meldebestätigung
  5. Bezirk
  6. Staatsangehörigkeit
  7. Familienstand/Lebensumstände
  8. Pflegegeldbescheid
  9. Pflegefachliche Bestätigung bei fehlendem Pflegegeld
  10. Pflegefachliche Bestätigung sozialer Indikation mit Zeithorizont
  11. Einkommensnachweis
  12. Nachweis vorgeschriebener Zahlungen für stationäre Pflegeeinrichtung eines Ehepartners

Beschreibung

In Tirol unterstützt ein kontinuierlich verfügbares Zuschussprogramm die teilstationäre Tagespflege betreuungs- und pflegebedürftiger Personen und entlastet gleichzeitig pflegende Angehörige. Träger:innen öffentlicher und gemeinnütziger Einrichtungen können Anträge jederzeit stellen, sofern die Zielgruppen über einen Hauptwohnsitz in Tirol verfügen, Anspruch auf Pflegegeld (Stufen 1–7) nachweisen oder ein entsprechendes Pflegegeldverfahren eingeleitet haben. Alternativ wird bei fehlendem Pflegegeld eine fachliche Bestätigung über einen dokumentierten Betreuungs- oder Pflegebedarf bzw. eine sozialindizierte Kurzfristbedarfsbescheinigung akzeptiert. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Aktivierung, Betreuung und Unterstützung Betreuungsbedürftiger professionell zu gestalten und ein längeres Verbleiben im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.

Gefördert werden u. a. die Organisation und Durchführung eines bedarfsorientierten, strukturierten Tagesprogramms durch qualifiziertes Fachpersonal, die Unterbringung und Verköstigung, eine Mittagsruhe sowie ein ergänzender Fahrtendienst. Die Kostenbeteiligung des Fördergebers orientiert sich am Einkommen der Versorgten und wird als direkter Zuschuss an die Leistungserbringer:innen ausbezahlt. Für die Antragstellung sind personenbezogene Nachweise erforderlich, darunter Sozialversicherungsnummer, Meldebestätigung, Pflegegeldbescheid oder pflegefachliche Bestätigungen sowie Einkommensnachweise. Auf diese Weise trägt die Förderung zu einer stabilen Tagesstruktur bei und schafft wertvolle Freiräume für Angehörige.

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