Förderung der tiergestützten Therapie am Bauernhof
Förderung der tiergestützten Therapie am Bauernhof in Salzburg mit Zuschuss von 50 € je Therapieeinheit bis maximal 11.000 € pro Jahr. Anträge nach Richtlinienfassung ab 01.07.2024 bis 31.12.2028 möglich. Zertifizierungs- und Lehrgangsnachweis erforderlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Salzburg gewährt einen Zuschuss zur tiergestützten Therapieeinheit am Bauernhof zur Förderung motorischer, emotionaler, sozialer und geistiger Kompetenzen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere zur Behandlung von Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten, Lernschwierigkeiten sowie Traumatisierungen und zur Schaffung alternativer Einkommensmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Hofbesuche/Ausflüge von Kindergärten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hofstelle im Bundesland Salzburg
- Abschluss des LFI-Zertifikatlehrgangs "Tiergestützte Intervention am Bauernhof" oder gleichwertiger Lehrgang
- ÖKL-Zertifizierung oder Green-Care-Zertifizierung des Betriebes
- Vorhandensein eines Teampartners aus dem sozialen Bereich oder eigene Doppelqualifikation
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis ÖKL- oder Green-Care-Zertifizierung
- Nachweis über den Abschluss des LFI-Zertifikatlehrgangs
Beschreibung
Im Bundesland Salzburg unterstützt das Land die Weiterentwicklung tiergestützter Therapieformen auf Bauernhöfen durch einen De-minimis-Zuschuss in Höhe von 50 € je Therapieeinheit, maximal jedoch 11.000 € pro Betrieb und Kalenderjahr. Ziel ist es, motorische, emotionale, soziale und geistige Kompetenzen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gezielt zu fördern – etwa bei Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten, Lernschwierigkeiten oder Traumatisierungen. Gleichzeitig eröffnet dieses Programm landwirtschaftlichen Betrieben alternative Einkommensquellen und stärkt den ländlichen Raum. Die Förderung erfolgt auf Basis nachgewiesener Therapieleistungen und berücksichtigt die zeitgerechte Einreichung von Rechnungen sowie Zahlungsbelegen bis zum 31. März des auf das Therapiejahr folgenden Kalenderjahres.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen mit aktiver Hofstelle im Bundesland Salzburg, die eine ÖKL- oder Green-Care-Zertifizierung sowie den Abschluss des LFI-Zertifikatlehrgangs „Tiergestützte Intervention am Bauernhof“ (oder einen gleichwertigen Nachweis) vorweisen. Darüber hinaus ist das Bestehen eines Teampartners aus dem sozialen Bereich oder eine entsprechende Doppelqualifikation zwingend erforderlich. Förderanträge können ab dem 1. Juli 2024 bis spätestens 31. Dezember 2028 jährlich gestellt werden. Dem ersten Ansuchen sind neben dem Zertifizierungsnachweis alle erforderlichen Lehrgangsbestätigungen beizufügen. Die administrative Abwicklung erfolgt durch die Abteilung Lebensgrundlagen und Energie des Amtes der Salzburger Landesregierung. Eine termingerechte Dokumentation aller Therapieeinheiten sichert die optimale Förderhöhe und trägt zur nachhaltigen Etablierung tiergestützter Angebote im ländlichen Raum bei.