Förderung der Tierschutzstiftung Netzwerk für Tiere
Die Stiftung unterstützt finanziell, materiell und ideell die Schaffung und den Erhalt von Schutzraum und Obdach für Tiere im Rahmen des Tierschutzes. Anfragen und Fördergesuche sind jederzeit per E-Mail möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bei der Errichtung, Schaffung und Instandhaltung von Unterkünften, Gehegen, Behandlungsräumen und weiteren Infrastrukturen, die für den Tier- und Artenschutz unerlässlich sind, um Tieren ein Leben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten für Unterkünfte
- Instandhaltungs- und Reparaturkosten
- Sach- und Materialkosten im Zusammenhang mit Tierunterbringung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tierschutzorganisation oder -initiative mit konkretem Bedarf an Unterkunftsinfrastruktur
- Nachweis über Planung oder Vorhaben zur Errichtung bzw. Instandhaltung von Tierunterkünften
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektanfrage per E-Mail
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Tierschutzstiftung Netzwerk für Tiere unterstützt bundesweit gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und öffentliche Einrichtungen bei der Schaffung und Erhaltung von Schutzräumen für Tiere. Mit finanziellen Zuschüssen, Sachmitteln und ideeller Förderung ermöglicht sie den Aufbau und die Instandsetzung von Unterkünften, Gehegen, Behandlungsräumen sowie weiteren infrastrukturellen Einrichtungen, die für einen würdevollen Tier- und Artenschutz erforderlich sind. Dabei stehen sowohl Neubauprojekte als auch Reparatur- und Wartungsarbeiten im Fokus, um sichere Unterkünfte, zuverlässige Futterlager und funktionale Freianlagen bereitzustellen. Die fortlaufende Fördermöglichkeit gewährleistet, dass Tierschutzinitiativen jederzeit Anfragen zur Projektförderung einreichen können und ihre Vorhaben schnell vorantreiben.
Förderinteressiert sind insbesondere Tierschutzvereine, -organisationen und -initiativen mit konkret geplantem Bedarf an Unterkunftsinfrastruktur. Voraussetzungen für eine Zuwendung sind der Nachweis über ein Vorhaben zur Errichtung beziehungsweise Instandhaltung von Tierunterkünften sowie eine detaillierte Projektbeschreibung nebst Finanzierungsplan. Förderfähig sind dabei Baukosten, Reparatur- und Instandhaltungsausgaben sowie notwendige Sach- und Materialkosten im Zusammenhang mit der Tierunterbringung. Anfragen und Fördergesuche können jederzeit formlos per E-Mail eingereicht werden. Die Stiftung setzt damit ein starkes Zeichen für Energieeffizienz, Klimaschutz und den nachhaltigen Erhalt von Lebensräumen für Tiere.
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