Förderung der TSV-Stiftung (TSV Denkendorf)
Die TSV-Stiftung fördert laut Satzung die Ausübung des Sports sowie den Bau und Unterhalt von Sportstätten des TSV Denkendorf. Laufende Ausschüttungen an den TSV und Partnerschaften sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Ausübung des Sports sowie des Baus und Unterhalts von Sportstätten des TSV Denkendorf gemäß Stiftungssatzung.
Förderfähige Ausgaben
- Bau von Sportstätten
- Unterhalt von Sportstätten
- Ausübung des Sports
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft bzw. Zugehörigkeit zum TSV Denkendorf e. V.
- Einhalten der Bestimmungen der Stiftungssatzung
Bewertungskriterien
- Satzungskonformität
- Zweckbindung für Sportbetrieb und Sportstätten
Beschreibung
Die TSV-Stiftung mit Sitz in Baden-Württemberg unterstützt gemeinnützige Organisationen und Vereinsabteilungen des TSV Denkendorf e. V. bei der Förderung des Sports sowie beim Bau und Erhalt sportlicher Infrastruktur. Gemäß der Stiftungssatzung fließen die Erträge aus dem Stiftungsvermögen als Zuschüsse an den Verein und seine Abteilungen, um Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten zu optimieren. Die Förderbereiche reichen von der Errichtung neuer Sportstätten über deren laufenden Unterhalt bis hin zur Durchführung sportlicher Aktivitäten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsorganisationen und Interessensverbände, die sich an die satzungsgemäßen Bestimmungen halten und die Zweckbindung für Sportbetrieb und -stätten nachweisen. Die Vergabe erfolgt fortlaufend und orientiert sich an der Konformität mit den Zielen der Stiftung sowie an der Zweckbindung für Vereins- und Sportstättenförderung.
Insbesondere Abteilungen des TSV Denkendorf, die Maßnahmen rund um den Sportbetrieb oder infrastrukturelle Projekte planen, profitieren von der fortlaufend möglichen Antragstellung. Zuwendungsvoraussetzungen umfassen die Mitgliedschaft im TSV Denkendorf e. V. sowie die Einhaltung der Stiftungssatzung. Förderfähig sind Aufwendungen für Neubau, Renovierung und Unterhaltung sportlicher Anlagen ebenso wie Ausgaben zur aktiven Ausübung des Sports. Die Entscheidung orientiert sich an transparenten Bewertungskriterien, darunter Satzungskonformität und Zweckbindung. Damit gewährleistet die TSV-Stiftung eine langfristige, mündelsichere Unterstützung, die den Zusammenhalt im Verein stärkt und nachhaltige Sportangebote für alle Generationen sichert.
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