Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL)
Investitionen in die kommunale Abwasserbeseitigung in Brandenburg zur Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen in Gewässer mit Zuschüssen bis zu 500.000 €; Antrag jederzeit vor Maßnahmebeginn bei der ILB möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Fördert Investitionen im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung, die zu einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung beitragen und den Eintrag von Stickstoff, Phosphor und organischen Schadstoffen in Gewässer reduzieren.
Förderfähige Ausgaben
- Technische Ertüchtigung/Aufrüstung von Kläranlagen
- Kapazitätserweiterung von Kläranlagen
- Neubau von Kläranlagen
- Überleitung von Abwasser auf Kläranlagen mit höherem Nährstoffrückhalt
- Neubau von Ausgleichsbecken auf Kläranlagen
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage einer wasserrechtlichen Zulassung, Sanierungsanordnung oder Ordnungsverfügung zur Reduzierung von Stoffeinträgen
- Einreichung aller notwendigen fachtechnischen Stellungnahmen, Genehmigungsplanungen und behördlichen Zulassungen
- Ermittlung der optimalen Umsetzungsvariante mittels dynamischer Kostenvergleichsrechnungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Wasserrechtliche Zulassung, Sanierungsanordnung oder Ordnungsverfügung
- Fachtechnische Stellungnahmen
- Genehmigungsplanungen
- Behördliche Zulassungen
Beschreibung
Das Förderprogramm „Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL)“ richtet sich an kommunale Träger der Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg. Ziel ist die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung durch gezielte Investitionen in Kläranlagen und Niederschlagswasserbehandlungsanlagen zur Verringerung von Stickstoff-, Phosphor- und organischen Schadstoffeinträgen. Gefördert werden technische Ertüchtigungen, Kapazitätserweiterungen und Neubauten von Kläranlagen sowie der Bau von Ausgleichsbecken und die Überleitung von Abwässern zu Anlagen mit höherem Nährstoffrückhalt. Zuschüsse zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Kosten – abhängig von der Einwohner:innenzahl des Einzugsgebiets – unterstützen kommunale Einrichtungen dabei, ökologische Anforderungen der WRRL umzusetzen. Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 € (Bagatellgrenze 50.000 €), wobei auch Sanierungen oder Neubauten zur Behandlung von Regenwasser im Trennsystem Aufwandselemente abdecken. Anträge können fortlaufend und spätestens vor Maßnahmebeginn bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Vorlage einer wasserrechtlichen Zulassung, Sanierungsanordnung oder Ordnungsverfügung, die eine Reduzierung von Stoffeinträgen fordert. Ergänzend sind fachtechnische Stellungnahmen, Genehmigungsplanungen sowie behördliche Zulassungen einzureichen. Liegen mehrere Umsetzungsvarianten vor, ist ein dynamischer Kostenvergleich erforderlich, um die wirtschaftlich günstigste Lösung zu ermitteln. Die Förderung trägt dazu bei, die kommunale Abwasserinfrastruktur klimafest und umweltgerecht zu gestalten, langfristig Gewässerqualität zu verbessern und Beiträge zum europäischen Wasserrahmenrichtlinienziel zu leisten. Interessierte öffentliche Einrichtungen erhalten Unterstützung bei der Antragsvorbereitung und beraten sich direkt mit der ILB als zentralem Förderpartner des Landes Brandenburg.
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