Förderung der Volksbank BRAWO Stiftung (Projektförderung)
Die Volksbank BRAWO Stiftung fördert gemeinnützige Projekte und Maßnahmen zugunsten von Kindern und Jugendlichen im Geschäftsgebiet der Volksbank BRAWO eG (Region Braunschweig, Gifhorn, Peine, Salzgitter, Wolfsburg). Anträge sind jederzeit schriftlich einzureichen; der Förderantrag steht als beschreibbares PDF bereit.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Maßnahmen im Geschäftsgebiet der Volksbank BRAWO eG im Einzelfall auch in angrenzenden Landkreisen und Städten zugunsten von Kindern und Jugendlichen sowie in Bereichen wie Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Völkerverständigung, Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtspflege, Heimatpflege, Naturschutz und Landschaftspflege, Sport, Wissenschaft und mildtätige Zwecke.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Öffentlichkeitsarbeit
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohn- oder Geschäftssitz in den Regionen Braunschweig, Gifhorn, Peine, Salzgitter oder Wolfsburg
- Vollständig ausgefüllter Förderantrag
- Bei Dritten Nachweis der Gemeinnützigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
- Kurzaufnahmebogen
Bewertungskriterien
- Regionaler Bezug
- Hohe Solidität
- Hohe Qualität
- Auswirkungen für die Bevölkerung bzw. Institutionen der Region
Beschreibung
Die Volksbank BRAWO Stiftung unterstützt seit ihrer Gründung im Jahr 2005 gemeinnützige Initiativen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im Geschäftsgebiet der Volksbank BRAWO eG – insbesondere in den Regionen Braunschweig, Gifhorn, Peine, Salzgitter und Wolfsburg. Mit einem Stiftungsvermögen von aktuell 30 Mio. Euro werden Projekte in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Völkerverständigung, Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtspflege, Heimatpflege, Umwelt-/Naturschutz, Sport, Wissenschaft sowie mildtätige Zwecke gefördert. Dabei legt die Stiftung großen Wert auf eine hohe Solidität und Qualität der Maßnahmen sowie sichtbare Auswirkungen für die Bevölkerung und Institutionen vor Ort. Förderentscheidungen erfolgen fortlaufend, wobei die Bearbeitungszeit – abhängig von der Menge der eingehenden Anträge – bis zu sechs Monate betragen kann.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Fördergebiet. Anträge können jederzeit schriftlich eingereicht werden; das entsprechende Formular steht als beschreibbares PDF bereit. Zuwendungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss in einer Spannweite von 1.000 € bis 500.000 € und können Personalkosten, Sachausgaben, Reisekosten sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit abdecken. Als Bewertungsmaßstäbe gelten der regionale Bezug, die finanzielle Absicherung des Gesamtvorhabens, die Qualität der Umsetzung und die erwarteten Effekte für Kinder und Jugendliche in der Region. Zur vollständigen Antragseinreichung gehören eine Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, ein aktueller Freistellungsbescheid sowie ein Kurzaufnahmebogen.
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