Zuschuss

Förderung der Werner-Ehrich-Stiftung

Die Werner-Ehrich-Stiftung fördert Projekte zur sinnvollen Entwicklung von Jugendlichen im Landkreis Nienburg sowie zur Pflege des heimatlichen Brauchtums. Anträge sind fortlaufend möglich.

Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen

Förderziel

Die Förderung dient der Unterstützung von Projekten, die Jugendliche im Landkreis Nienburg in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung fördern, und der Pflege und Bewahrung heimatlichen Brauchtums.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektdurchführung im Landkreis Nienburg
  • Zielgruppe Jugendliche bis 27 Jahre
  • Einreichung schriftlich oder per E-Mail

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Namen und Anschriften der Initiatoren
  3. Liste mit Alter der zu fördernden Jugendlichen
  4. Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse
  5. Darstellung der Gesamtfinanzierung

Beschreibung

Die Werner-Ehrich-Stiftung, ansässig im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen, fördert dauerhaft Projekte, die Jugendliche in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung stärken sowie das traditionelle Brauchtum der Region bewahren. Als gemeinnützige Stiftung unterstützt sie vielfältige Initiativen – von kulturellen Workshops und sozialen Aktionstagen bis hin zu Heimatfesten, Trachtenpflege oder Archivprojekten. Die finanzielle Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich an Privatpersonen, die ihre Vorhaben innerhalb des Landkreisgebiets umsetzen. Fortlaufende Antragsmöglichkeiten erlauben eine flexible Planung. Wichtiges Ziel ist, junge Menschen zum bürgerschaftlichen Engagement zu motivieren und ein Bewusstsein für kulturelle Wurzeln zu schaffen.

Projekte aus den Themenfeldern Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales können dabei besonders profitieren. Gefördert werden Vorhaben, deren Zielgruppe Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres im Landkreis Nienburg ist. Eine Antragstellung ist jederzeit schriftlich per Post oder per E-Mail möglich und wird durch transparente Kriterien unterstützt. Als Zuwendungsvoraussetzungen gelten neben der räumlichen Durchführung im Kreisgebiet die Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, die Namen und Anschriften der Initiator:innen sowie eine Liste mit den Altersangaben der zu fördernden Jugendlichen. Zudem sind Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse und eine Darstellung der Gesamtfinanzierung beizufügen. Durch diese strukturierte Antragsvorlage entsteht eine verlässliche Basis für die Prüfung und anschließende Umsetzung innovativer Ideen. Interessierte Projektverantwortliche finden alle wesentlichen Hinweise zum Verfahren auf der Website der Werner-Ehrich-Stiftung.

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