Zuschuss

Förderung der Wolfgang Suwelack-Stiftung (Projektförderung/Stipendien/Zuschüsse)

Die Wolfgang Suwelack-Stiftung beteiligt sich an förderungswürdigen Projekten, Stipendien und Zuschüssen mit Schwerpunkt auf Gedenkkultur, Erinnerungsarbeit sowie Friedens- und Menschenrechtserziehung für Kinder und Jugendliche. Formlose Anträge sind jederzeit möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Projekten und Vorhaben im Bereich Gedenkkultur und Erinnerungsarbeit sowie Friedens- und Menschenrechtserziehung von Kindern und Jugendlichen, einschließlich Teilfinanzierung von Schul- und Bürgerinitiativen, Stipendien und Forschungsvorhaben.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formloser Antrag per E-Mail oder Brief
  • Institutionelle Basis (z.B. Schule, Verein, Aktionsbündnis)
  • Angaben zum Projektkonzept und Finanzierungsplan
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Dokumentation

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloser Antrag
  2. Projektkonzept mit Zielsetzung und Zeitplan
  3. Angaben zur Zielgruppe
  4. Kosten- und Finanzierungsplan
  5. Angaben zu Eigenbeteiligung und Drittmitteln
  6. Nachweis zur Nachhaltigkeit und Dokumentation
  7. Kontonummer und Bankverbindung

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Stiftungszwecken
  • Förderungswürdigkeit des Vorhabens
  • Finanzierungsmöglichkeiten der Stiftung
  • Qualität der Projektkonzeption
  • Nachhaltigkeitsaspekte

Beschreibung

Die Wolfgang Suwelack-Stiftung fördert mit Zuschüssen bundesweit Projekte, Stipendien und Vorhaben, die nachhaltige Gedenkkultur, Erinnerungsarbeit sowie Friedens- und Menschenrechtserziehung von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Gefördert werden Initiativen mit institutioneller Basis – etwa Schulen, Vereine, Aktionsbündnisse oder Jugendgruppen –, aber auch Einzelpersonen, die ein tragfähiges Konzept nachweisen. Im Fokus stehen historische Bildungsvorhaben zur NS-Zeit-Aufarbeitung, jüdischer Geschichte und demokratischer Kultur, ergänzt durch Forschungs- und Medienprojekte. Die Stiftung unterstützt nicht nur Schul- und Bürgerinitiativen, sondern vergibt auch Stipendien an Studierende und bezuschusst wissenschaftliche Arbeiten, um die Reflexion über Vergangenheit, Toleranz und Zusammenhalt zu befördern. Die offenen Kriterien betonen die Passung zum Stiftungszweck, die Qualität der Projektkonzeption sowie Aspekte von Nachhaltigkeit, Dokumentation und Eigenbeteiligung.

Anträge können jederzeit formlos per Brief oder E-Mail gestellt werden, die Entscheidungen erfolgen halbjährlich im Juni und Dezember. Erforderlich sind ein Projektkonzept mit Zielsetzung, Zeitplan und Zielgruppendefinition, ein Kosten- und Finanzierungsplan inklusive Nachweis von Eigen- und Drittmitteln sowie Angaben zur Nachhaltigkeit und Dokumentation der Ergebnisse. Die Stiftung erwartet zudem Kontodaten für die Auszahlung und eine institutionelle Trägerschaft. Die Bewertung beruht auf Förderwürdigkeit, finanzieller Machbarkeit sowie langfristiger Wirkung. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein kurzer Erfahrungsbericht mit Belegexemplaren vorzulegen; Publikationen sowie mediale Aufarbeitungen sichern eine breite öffentliche Wahrnehmung. Dieses Instrumentarium richtet sich an alle, die sich für zukunftsweisende Erinnerungsbildung, Demokratieförderung und interkulturellen Dialog engagieren.

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