Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
Zuschussförderung zur Steigerung der Innovationskraft land-, forst- und ernährungswirtschaftlicher Unternehmen in Thüringen durch gemeinschaftliche Projekte. Anträge sind jährlich bis zum 31. März möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums die Zusammenarbeit verschiedener Akteure der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft zur Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen durch verbesserten Wissens- und Technologietransfer.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kooperation mit mindestens zwei Wirtschafts- und/oder Wissenschaftspartnern
- Formal geregelte Kooperationsvereinbarung
- Projekt muss in Thüringen durchgeführt werden
- Projekt muss der Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft dienen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kooperationsvereinbarung
- Nachweis der Partnerbeteiligung
- Budgetplan
Beschreibung
Die Maßnahme fördert innovative Gemeinschaftsprojekte in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Thüringen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Ziel ist die Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit regionaler Unternehmen durch verbesserten Wissens- und Technologietransfer. Gefördert werden insbesondere operationelle Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ sowie Kooperationen zur Entwicklung kurzer Versorgungsketten, nachhaltiger Biomassebereitstellung oder zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen. Anträge können jährlich bis zum 31. März eingereicht werden und müssen in Thüringen umgesetzt werden. Die Programmverwaltung erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbände oder Vereine aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, die in operativen Gruppen oder Kooperationen mit mindestens zwei Wirtschafts- und/oder Wissenschaftspartner:innen zusammenarbeiten. Voraussetzung ist eine schriftlich fixierte Kooperationsvereinbarung und der Nachweis der Partnerbeteiligung. Für die Antragsstellung sind eine ausführliche Projektbeschreibung, ein Budgetplan sowie Dokumente zum Partnerschaftsnachweis einzureichen. Die Förderung richtet sich an Akteur:innen, die gemeinsam an Forschung, Entwicklung oder der praktischen Umsetzung innovativer Verfahren arbeiten. Durch diese Unterstützung erhalten die teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit, ihre Marktposition nachhaltig zu festigen und zukunftsfähige Lösungsansätze für Herausforderungen in ländlichen Räumen voranzutreiben.
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