Zuschuss

Förderung des Dombausekretariats St. Stephan

Finanzielle Unterstützung zur Instandhaltung und Erhaltung des Stephansdoms durch das Land Burgenland; Anträge können laufend gestellt werden.

Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland

Förderziel

Die finanzielle Unterstützung des Dombausekretariats St. Stephan zur Instandhaltung sowie Erhaltung des Stephansdoms.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen zur Instandhaltung und Erhaltung
  • Investitionskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Baumaßnahmen zur Instandhaltung und Erhaltung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen des Dombausekretariats St. Stephan
  2. Rechnungen über getätigte Investitionen

Beschreibung

Die Förderung des Dombausekretariats St. Stephan im Burgenland sichert die laufende Instandhaltung und langfristige Erhaltung des historischen Stephansdoms. Als kirchlich-religiöse Einrichtung kann das Dombausekretariat unbefristet Zuschüsse für bauliche Maßnahmen beantragen, die der Sicherung der Substanz und der Investitionskosten dienen. Die finanzielle Unterstützung durch das Land Burgenland unterstreicht das Engagement für Denkmalschutz, Infrastruktur und Städtebau in der Region und gewährt öffentliche Einrichtungen Planungssicherheit für nötige Restaurierungen und Modernisierungen. Mit einem Fokus auf Substanzerhalt trägt die Maßnahme nicht nur zur Bewahrung kulturellen Erbes bei, sondern fördert auch den regionalen Charakter und das öffentliche Interesse an einem gepflegten sakralen Bauwerk.

Gefördert werden alle direkt mit Instandhaltungs- und Erhaltungsarbeiten verbundenen Ausgaben, einschließlich Material- und Personalinvestitionen. Voraussetzung ist die Vorlage detaillierter Planungsunterlagen sowie der Rechnungsnachweise über getätigte Investitionen. Ein formloses Förderansuchen des Dombausekretariats St. Stephan reicht aus, um die Prüfung in Gang zu setzen. Die unbefristete Antragsfrist ermöglicht eine zeitlich flexible Projektplanung und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung. Verantwortlich für die Bewilligung ist das Amt der Burgenländischen Landesregierung, das als zentraler Dienstleister eine rasche und kompetente Abwicklung garantiert. Interessierte Institutionen finden hier eine unkomplizierte Möglichkeit, das bedeutende Sakralbauwerk Stephansdom für künftige Generationen zu bewahren und den Denkmalschutz aktiv zu gestalten.

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