Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
Der Freistaat Bayern unterstützt Vereine und Verbände durch anteilige Finanzierung, um die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der Erziehungshilfe zu verbessern. Anträge sind jährlich bis zum 1. April einzureichen (bei Erstantrag bis 31. Dezember des Vorjahres).
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Förderkriterien
Förderziel
Die staatlichen Fördermittel sollen die professionelle fachliche Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der offenen Erziehungshilfe stärken. Ziel ist es, das Engagement für Familien in Not- und Krisensituationen nachhaltig zu verankern und zwischenmenschliche Beziehungen sowie solidarisches Handeln in der Gemeinschaft zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten hauptamtlicher Fachkräfte
- Personalkosten für Aushilfskräfte bei Vertretung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder rechtsfähige gemeinnützige Vereine mit Zugehörigkeit zu einem anerkannten Jugendhilfeträger
- Maßnahmen müssen langfristig angelegt sein und ehrenamtliches Engagement wirksam verankern
- Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung als Diplomsozialpädagoge/-pädagogin (FH) oder Diplompsychologe/-psychologin (Univ.) und mindestens einjähriger einschlägiger Berufserfahrung (Ausnahmen bedürfen ministerieller Zustimmung)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- formloser Antrag
Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert gezielt gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und rechtsfähige Vereine, um das ehrenamtliche Engagement in der offenen Erziehungshilfe nachhaltig zu stärken. Im Zentrum der Zuwendung steht die professionelle fachliche Beratung und Begleitung ehrenamtlich tätiger Mitbürger:innen, die Familien in Not- und Krisensituationen unterstützen – etwa im Rahmen der Kinderbetreuung, Familienberatung oder sonstiger Hilfsangebote. Durch die anteilige Finanzierung von Personalkosten für hauptamtliche Fachkräfte (Diplomsozialpädagog:innen (FH) bzw. Diplompsycholog:innen (Univ.)) sowie erforderlicher Vertretungskräfte sollen die Strukturen langfristig gesichert und solidarisches Handeln in der Gemeinschaft gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und rechtsfähige, gemeinnützige Vereine mit Zugehörigkeit zu einem anerkannten Jugendhilfeträger. Die Maßnahmen müssen auf langfristige Verankerung des Engagements abzielen und von Fachkräften mit mindestens einjähriger einschlägiger Berufserfahrung umgesetzt werden. Ein formloser Antrag ist jährlich bis zum 1. April (Erstantrag bis 31. Dezember des Vorjahres) bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. Geleistete Personalkosten werden nach Pauschalen bemessen, Ausgaben für Vertretungskräfte sind anteilig zuschussfähig. Die Fördermittel dienen der nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen freiwilligen Engagements, der Stärkung zwischenmenschlicher Beziehungen und der Sicherung fachlicher Unterstützung für engagierte Ehrenamtliche in Bayern.
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